ADFC Positionen

Für und Wider einer verpflichtenden Helmnutzung



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Immer wieder im Sommer kommt die Forderung von Politikern und selbstberufenen Experten nach einer allgemeinen Helmpflicht für Radfahrer. Dies wird meist mit einer notwendigen allgemeinen Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer begründet. Dabei werden mehrere Dinge vermischt, die miteinander nichts zu tun haben:

 

1. Wenn so getan wird, als dass man mit Helm die Unfallhäufigkeit und Unfallschwere generell vermindern könnte, so geht das weit an den Realitäten vorbei.

Unfälle passieren mit und ohne Helm. Fahrradhelme können - richtig aufgesetzt - vor allem leichte Verletzungen an Gehirn, Schläfen und Stirn verhindern oder vermindern. Alle anderen Körperteile können im Falle eines Unfalls durch einen Helm nicht geschützt werden. Nach seriösen Statistiken ist bei etwa 90 % der Unfälle der Kopf überhaupt n i c h t betroffen. Und auch bei den restlichen etwa 10 % Prozenten ist die Frage ob und wie der geschützte Bereich (Gehirn, Schläfen und Stirn) betroffen sind. Man muss auch unterscheiden in die Unfälle, in denen der Helm helfen kann eine Verletzung zu verhindern, eine Verletzung zu vermindern oder in denen er trotz allem nicht mehr helfen kann. Es gibt Untersuchungen die davon ausgehen, dass es Fälle gibt in denen der Helm gar keine Schutzwirkung entfalten kann.

Jedenfalls gibt es bis heute keine seriöse wissenschaftliche Untersuchung, die die Schutzwirkung von Helmen detailliert nachweist und die auf in der Praxis gewonnene Daten (verschiedene Unfallsitutionen mit Dummies, wie sie in der Autounfallforschung verwendent werden) zurück geht (die oft demonstrierte Schutzwirkung eines Helms für eine Melone aus 1 Meter Fallhöhe hat mit der Praxis eines Fahrradunfalls und der daraus erwachsenden Schutzwirkung für einen Kopf mit angewachsenem Körper, leider herzlich wenig zu tun und stellt allenfalls populärwissenschaftliches Halbwissen dar).

 

2. Eine Helmpflicht würde im Ergebnis unter Einbeziehung aller Wirkungen das Radfahren unsicherer machen.

Um das zu verstehen, muss man allerdings den Zusammenhang zwischen Radverkehrsanteil und Sicherheit für Radfahrer kennen. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen weisen aus, dass ein hoher Radverkehrsanteil die Unfallhäufigkeit von Radfahrern statistisch sinken lässt. Ursache dafür ist, dass auf der Strasse öfter präsente Radfahrer auch in den Köpfen der anderen Verkehrsteilnehmer präsent sind und das Verständnis füreinander und die Anpassung der Verhaltensweisen aneinander wächst. Die zunächst sehr einsichtige Forderung nach einer Helmpflicht für alle erweist sich bei genauer Betrachtung als geradezu kontraproduktiv, da sie zu einem Rückgang der Fahrradnutzung führen würde.

 

3. Einige Radfahrer mit Helm tendieren - im Bewußtsein subjektiver Sicherheit - zu riskanterer Fahrweise als ohne Helm (Im Fachjargon - Risikokompensation).

So wie Untersuchungen gezeigt haben, dass einige Autofahrer mit ABS und Airbag risikoreicher fahren als ohne, kann sich durch den Helm bei einigen Radfahrern sogar das Unfallrisiko erhöhen, wenn Radfahrer mit Helm risikoreicher fahren (Im Fachjargon - Risikokompensation).

 

4. Der positive gesundheitliche Effekt, der durch Radfahren erreicht wird, ist ein vielfaches dessen, was durch den eine Helmpflicht erreicht werden könnte.

Rad fahren ist gesund. Das Risiko durch Unfälle ist mit und auch ohne Helm weit geringer als der Nutzen für Gesundheit und Lebenserwartung. Es sollte deshalb alles unterbleiben, was eine verminderte Nutzung des Fahrrads zur Folge hat (z. B. eine Helmpflicht).

Aus all diesen Gründen lehnt der ADFC eine Helmplicht entschieden ab, und empfiehlt die Entscheidung über die Helmnutzung jedem Radfahrer bei jeder Fahrt selbst zu überlassen.

 

Auszug aus der ADFC Broschüre "RADFAHREN - aber sicher"


Auszug aus dem ADFC Aktiveninfo 2004

Weiterführende Links

 

 


Auszug aus der ADFC Broschüre "RADFAHREN - aber sicher"

• Auch wenn kein Helm 100 % Schutz bieten kann, so dämpft er doch bei einem Aufprall die einwirkenden Stöße und verringert die Gefahr von Kopfverletzungen. Der ADFC wendet sich gegen eine gesetzliche Helmtragepflicht, empfiehlt aber allen, selbst abzuwägen und zu entscheiden, ob und wann sie sich durch einen Helm beim Radfahren schützen wollen. Insbesondere für Kinder ist - auch schon im Kindersitz oder Hänger - ein Helm anzuraten. Helme bei Kindern aber nur zum Radfahren, nicht zum Spielen oder andere Tätigkeiten. Leider gab es schon tödliche Unfälle an Spielgeräten mit helmtragenden Kirnden.

• Damit der Helm seine Schutzwirkung entfalten kann, muß er die passende Größe haben und richtig sitzen. Neuere Helme sind in der Weite meist stufenlos anpassbar. Damit er richtig sitzt, muss aber auch der Kinnriemen richtig eingestellt werden. Und der muss natürlich auch geschlossen sein, damit bei einem Sturz der Helm nicht in hohem Bogen vom Kopf "segelt".

• Je nach Einsatzzweck, z.B. für ein Kind im Kindersitz oder für sportliches Rennrad Fahren, braucht der Helm weniger oder mehr Belüftungsöffnungen.

• Nach einem Unfall ist der Helm auf alle Fälle zu ersetzen, da schon Haarrisse seine Schutzwirkung beeinträchtigen können. Aber auch ohne Unfall sollte der Helm nach fünf bis sieben Jahren ersetzt werden.

 Faltblatt zum Anschauen und als PDF-Dokument [225 KB]  zum Runterladen.

Auszug aus dem ADFC Aktiveninfo 2004 (Stand 25.8.2004)


Verkehr und Politik

Helme für Radfahrer - Positionen, Tipps und Informationen

Zum Thema Helme für Radfahrer erreichen den ADFC immer wieder Anfragen. Manche Radfahrer möchten wissen, ob es in Deutschland eine Verpflichtung zum Tragen von Fahrradhelmen gibt - wenn nicht allgemein, so doch vielleicht in bestimmten Gegenden, für bestimmte Altersgruppen oder bei Fahrten im geschlossenen Verband. Andere möchten sich einen Fahrradhelm kaufen und fragen nach, welches Modell der ADFC empfiehlt. Und wieder andere weisen auf Untersuchungen hin, denen zufolge Fahrradhelme keinen Zugewinn an Sicherheit bringen, und wenden sich gegen jede Beratung in Sachen "Fahrradhelm" durch den ADFC.

 

Die Rechtslage

In Deutschland besteht generell keine gesetzliche Helmpflicht , weder für Radfahrer im allgemeinen noch für bestimmte Altersgruppen, in bestimmten Regionen oder bei Gruppenfahrten. Da es keine Helmpflicht gibt, gilt das Fehlen eines Fahrradhelmes bei einem Unfall auch nicht als Mitverschulden.

 

Die Position des ADFC

Der ADFC weist Forderungen nach einer Helmpflicht als untauglich zurück. Es ist seit langem übereinstimmende Meinung aller Experten und der Bundesregierung, dass eine Helmpflicht weder durchzusetzen noch zu kontrollieren sei. Sie würde aber die Fahrradnutzung drastisch sinken und damit den Autoverkehr steigen lassen. Dies ist weder umwelt noch gesundheitspolitisch zu verantworten. Wichtig ist es allerdings, das Helmtragen durch Aufklärung zu fördern, Tempolimit 30 innerorts einzuführen und der gegenseitigen Rücksichtnahme zur Geltung zu verhelfen. Die Bundeshauptversammlung des ADFC hat sich mehrfach gegen jegliche Tendenzen ausgesprochen, eine Helmpflicht für Radfahrer einzuführen. Im Beschluss der Bundeshauptversammlung vom 23./24.05.1998 in Berlin heißt es:

"Der ADFC geht gegen jegliche Bemühungen vor, eine Helmpflicht herbeizuführen. Speziell spürbaren Tendenzen, das Fahrradfahren ohne Helm als unverantwortbar gefährlich darzustellen und so eine mögliche Helmpflicht heraufzubeschwören, wird der ADFC künftig mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln aktiv entgegentreten, um ernsthafte Forderungen nach einer Helmpflicht gar nicht aufkommen zu lassen.

Dazu gehört insbesondere:

  • Er bemüht sich darum, die Helmdiskussion auf wissenschaftlich fundierte Grundlagen bezüglich Nutzen und Grenzen der Schutzwirkung von Helmen zu stellen und insbesondere auch kritische wissenschaftliche Veröffentlichungen als Gegenargumente zu einer möglichen Helmpflicht zu sammeln und bekannt zu machen.
  • Auf Grundlage dieser wissenschaftlich fundierten Argumentation bemüht er sich darum, bei Institutionen - Versicherungen, Ministerien, Verbänden, Multiplikatoren, Medien - Tendenzen entgegenzutreten, die einen sozialen oder juristischen Druck zum Helmtragen erzeugen.
  • Bei Helmberatungen und Helminfos des ADFC wird grundsätzlich auch über wissenschaftlich fundierte Zweifel ander Schutzwirkung und Notwendigkeit von Helmen berichtet, so sie bekannt sind."

Argumente gegen die Helmpflicht

Ein Hauptargument gegen eine Helmpflicht ist der damit verbundene Rückgang der Fahrradnutzung insgesamt. So wurde beispielsweise 1991 in Australien eine landesweite Helmpflicht für Radfahrer gesetzlich verordnet. Dies führte zu einem dramatischen Einbruch des seit Jahren anhaltenden australischen Fahrradbooms. So belegt eine Studie von Dorothy L. Robinson an der University of New England in Armindale (New South Wales) , dass im Bundesstaat New South Wales zwar nach Einführung der Helmpflicht der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren, die einen Helm trugen, von 31 Prozent auf 76 Prozent anstieg. Im selben Zeitraum nahm die Zahl der Rad fahrenden Kinder jedoch massiv ab: Gegenüber 1991 waren im Jahr 1992 36 Prozent weniger Kinder mit dem Fahrrad unterwegs, im Jahr 1993 betrug der Rückgang im Vergleich zu 1991 sogar schon 44 Prozent Die Zahl der Kopfverletzungen sank zwar in absoluten Zahlen, zur Zahl der Radfahrer ins Verhältnis gesetzt nahm sie hingegen zu. Radfahren wurde offenbar für die verbliebene Zahl Rad fahrender Kinder gefährlicher. (Dorothy L. Robinson, AGBU, University of New England, Armidale, NSW 2351, Australia: Head Injuries and Bicycle Helmet Laws, Accident Analysis and Prevention, volume 28, number 4, pages 463 - 75 (1996) in: ADFC Forschungsdienst Fahrrad Nr. 282. www-2.informatik.umu.se/adfc/fdf/fdf-282.html)

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass bei zunehmendem Radverkehr das individuelle Verletzungs- und Todesrisiko abnimmt. Umgekehrt kann man vermuten, dass bei sinkendem Radverkehr das individuelle Risiko steigt. Robinson folgert, dass das Bewusstsein um die Radfahrer, einschließlich der Anzahl der Radfahrer auf der Straße, und das allgemeine Verkehrsklima einen größeren Einfluss auf die Sicherheit von Radfahrern haben als das Tragen von Helmen. Auch bei den zwischen 1992 und 1994 in New South Wales getöteten oder schwer verletzten Radfahrern lässt sich kein höherer Schutz der Helmträger ableiten: 80 Prozent der Getöteten trugen Helme, was ziemlich genau dem Anteil der Helm tragenden Radfahrer entspricht.

Die positiven Gesundheitseffekte des Radfahrens, auch ohne Helm, gleichen die Gesundheitsgefährdung durch Verletzungen bei weitem aus. Deshalb bedeutet eine gesetzliche Regelung, deren größte Auswirkung eine Verminderung des Radfahrens ist, einen Wohlfahrtsverlust für das Land.

Beratung zum Thema Helme

Helme sollten immer freiwillig getragen werden. Insbesondere Kindern gegenüber sollte nicht mit dem erhobenen Zeigefinger gearbeitet werden, sondern es sollten die positiven Aspekte des Helmtragens hervorgehoben werden. Gute Fahrradhelme haben schon bei manchem Unfall schwere Kopfverletzungen verhindert, ein umfassender Lebensretter sind sie allerdings nicht. Wenn es "kracht", ist bei Radfahrunfällen neben den Beinen vor allem der Kopf betroffen. Dabei wirken oft Kräfte auf den Körper ein, die auch der beste Helm nicht abfangen kann - beispielsweise beim frontalen Zusammenstoß mit einem schnellen Auto.

Fahrradhelme schützen - richtig aufgesetzt - vor allem Gehirn, Schläfen und Stirn. Allerdings ist darauf zu achten, dass der Helm nicht zu "sportlichem", d.h. riskantem Fahren verleitet. Aber auch mit Helm ist eine umsichtige und defensive Fahrweise mit einem technisch einwandfreien Fahrrad der beste Unfallschutz.


Weiterführende Links


Der Radhelm

Fragen, Mythen, Hypothesen und Fakten als Beitrag zur Meinungsbildung

Mit herunterladbarer Argumentationshilfe als PDF-Datei.


Der Fahrradhelm bei Wikipedia


Seite zum Thema Helm des ADFC Landesverband Baden-Würtemberg

http://www.adfc-bw.de/texte/helm/helm.htm


Forschungsdienst Fahrrad Nr. 282,
Studie von D.L. Robinson zu den
Auswirkungen der Helmpflicht in Australien, 1996

http://www-2.informatik.umu.se/adfc/fdf/fdf-282.html


Weitere Daten zur Studie von D.L. Robinson

http://www.adfc-bw.de/texte/helm/helm.htm


Verschiedene kritische Beiträge zur Sicherheit von Fahrradhelmen

http://myhome.iolfree.ie/~hardshell/


Informationen zu einer Untersuchung von Paul A. Scuffham und John D. Langley zur Helmpflicht in Neuseeland, 1997

http://www.ingokeck.de/publikationen/radhelm/rhwirkungslos/


Artikel der Zeitschrift "Ökotest" zum Thema Fahrradhelme

http://www.oekotest.de/cgi/ot/otgs.cgi?suchtext=&doc=28592


Analyse eine Medienkampagne zum Thema Helmpflicht

http://0x1a.de/static/helmkampagne1/konzertierte_aktion.html


Seite zur Einführung der Autohelmpflicht in der Schweiz. Diese hätte nicht die schwerwiegenden Nachteile der Velohelmpflicht:

http://autohelm.ch/


www.fahrradhelm.de

http://www.fahrrad-helm.de/cgi-bin/boxgate56610?login=guest&password=&nav1=4&nav2=6&nav3=0


Die Rechtslage

Die Position des ADFC

Argumente gegen die Helmpflicht

Beratung zum Thema Helme

Weiterführende Links


[Hinweis: Veranstalter von Radtourenfahrten oder anderen Radveranstaltungen können als Teilnahmebedingung eine verbindliche Helmnutzung für die Teilnehmer aussprechen. Dies gilt besonders, wenn bei Rennsportveranstaltungen oder bei andern Veranstatlungen, bei denen sehr eng gefahren wird. Auch dabei sollte aber nicht von einer "Helmpflicht" gesprochen werden. Die Helmnutzung akzeptiert der Teilnehmer freiwillig und kein Radfahrer kann zur Teilnahme an der Veranstatltung verpflichtet werden.]

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