|
|
|
|
|
|
|
|
Radverkehrsanlagen |
|||
|
Startseite
|
In Deutschland versteht man uner Radverkehrsanlagen solche Anlagen für den Radverkehr, die durch bauliche Maßnahmen, durch Markierung und/oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen werden. Zu den Radverkehrsanlagen gehören demnach (benutzungspflichtige) Sonderwege für Radfahrer (StVO-Zeichen 237, 240, 241) mit Radwegen und Radfahrstreifen, (nicht benutzungspflichtige) andere Radwege und Schutzstreifen. Seit 1997 wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen unterschieden.
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
|
|||
|
© 2009 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. |
||||