Radverkehrsanlagen

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In Deutschland versteht man uner Radverkehrsanlagen solche Anlagen für den Radverkehr, die durch bauliche Maßnahmen, durch Markierung und/oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen werden. Zu den Radverkehrsanlagen gehören demnach (benutzungspflichtige) Sonderwege für Radfahrer (StVO-Zeichen 237, 240, 241) mit Radwegen und Radfahrstreifen, (nicht benutzungspflichtige) andere Radwege und Schutzstreifen. Seit 1997 wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen unterschieden.


Ausfühliche Darstellung in Wikipedia unter folgenden Stichwort:

Radverkehrsanlage


Ausgewählte Links aus diesem Artikel:

Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung


Versprechen und Praxis von Radwegen


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