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ADFC-Rundschau 1/2002

Bayernteil

12. Jahrgang, Heft 1/2002, Januar-März 2002

Die ADFC-Rundschau erscheint viermal jährlich.
Das Jahresabonnement kostet EUR 7,50 (bei Postbezug).
Für Mitglieder des ADFC Bayern ist der Preis inklusive Postversand im Mitgliedsbeitrag enthalten. Herausgeber der ADFC Rundschau ist der ADFC-Landesverband Bayern e.V.. Weitere Angaben im
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Inhaltsverzeichnis


Geleitwort

Wegweisend mit gutem Beispiel voran

Das alte Jahr liegt schon wieder hinter uns. Viele Wege, oft auch ganz neue, haben wir dabei privat oder beruflich beschritten. Zu den schönsten Wegen zählten möglicherweise die, die Sie mit dem Fahrrad neu entdeckt haben. Gleich ob in der Nähe oder Ferne.



Armin Falkenhein
ADFC-Landesvorsitzender

Wegweisend mit gutem Beispiel voran

Landesaktiventreffen 2001 in Dinkelscherben

Arbeitsintensives Wochenende im Bett & Bike-Hotel

Erfolgreiche Radverkehrstagung in Füssen

Müssen Radfahrer absteigen?

Tourenleiterseminar 2002 in Landshut - erstmals mit MTB -Teil

Mehr Rechte beim Fahrradkauf

Arbeitshilfe: Sicherung von Baustellen

ADFC-Konfliktmanagement im Bereich Mountainbiking

Dienstfahrten

Über den Durst getrunken...

Radwegebenutzungspflicht ist unzulässig

Spendenaufruf

ADFC begrüßt Vorstoß gegen Frontschutzbügel

Doppelt so viel Geld für Radwege

RagTime - oder die eierlegende WMS

Dienstfahrten: Radler erhalten einen Cent mehr

Termine

Impressum ADFC-Rundschau


Sicher haben Sie sich dafür gut mit den ADFC Karten vorbereiten können. Bei aller Vorbereitung, einmal auf den Sattel geschwungen, würden wir uns nur allzu gerne einer guten Wegweisung anvertrauen.

Obwohl es seit längerem bundesweite Empfehlungen für praxisgerechte Radwegweisungen gibt, die auch in Bayern von der Obersten Baubehörde im Innenministerium zur Anwendung empfohlen werden, ist die Realität ernüchternd. Noch immer gibt es kleine Täfelchen, meist mit netten Symbolen oder schnöden Nummern versehen, ohne Orts- oder Zielangaben.

Fachleute im Tourismus und der Verkehrsplanung wissen es längst: Eine gute Wegweisung ist kein Luxus, sondern ein wichtiges unabdingbares Element eines guten Radverkehrsangebotes. Der ADFC Landesverband legt bei seinen Planungsprojekten wie in Oberfranken besonderen Wert auf die Wegweisung. So haben wir die Hoffnung, dass sich langsam aber sicher eine bessere Qualität etabliert.

Sie sollten jedenfalls künftig immer wieder bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder Ihrem Tourismusverband auf eine gute Wegweisung drängen. Sie würden damit unser Bemühen in diesem Punkt unterstützen.

Noch einen wichtigen Punkt, wo mehr Qualität und Eigenverantwortung gerade jetzt besonders wichtig ist, möchte ich kurz erwähnen: Wer jetzt im Winter mit dem Rad unterwegs ist, kommt schnell in die Verlegenheit, mit Licht fahren zu müssen. Auch wenn gute Lichtanlagen noch nicht an allen Fahrrädern Standard sind, in den letzten Jahren sind durchaus gute Produkte auf den Markt gekommen. Vor allem die Diodenstandlichter hinten und vorn finde ich da sehr nützlich. „Radeln" Sie bitte als ADFC Mitglied mit gutem Beispiel voran und fahren Sie mit Licht. Sie wissen ja selbst, es kommt vor allem darauf an, bei den dämmrigen und dunklen Lichtverhältnissen selbst gut gesehen zu werden. Besonders in Bereichen, wo sich „nur" Radler oder Fußgänger bewegen, wie Parks und Grünanlagen, sollten wir uns zu erkennen geben. Das ist fair und schützt vor Unfällen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für das neue Jahr ein sicheres und unfallfreies Fahren sowie gute Orientierung für Ihre angestrebten Ziele!

Ihr Armin Falkenhein
ADFC-Landesvorsitzender

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Landesaktiventreffen 2001 in Dinkelscherben

Fast 100 ADFC-Aktive aus ganz Bayern fanden sich dieses Jahr zum sogenannten „Landesaktiventreffen" im Landrat-Dr. Wiesenthal-Haus, dem Jugend- und Schullandheim des Landkreises Augsburg, in Dinkelscherben ein. Dort wurden sie von Armin Falkenhein (ADFC Landesvorsitzender ) und von Dr. Karl Vogele (Landrat des Landkreises Augsburg) begrüßt. Dr. Vogele &endash; selbst leidenschaftlicher Radfahrer &endash; wies auf die Bedeutung des Fahrradtourismus im Naturpark Westliche Wälder hin.

Das Treffen, welches einmal jährlich &endash; quasi zum „Saisonschluß" - im Wechsel zwischen Nord- und Südbayern stattfindet, soll nicht nur über aktuelle ADFC-Themen und Projekte informieren sondern auch den ADFC-Aktiven für ihre Kreisverbandsarbeit konkrete Handreichungen bieten. Darüber hinaus kann dort an die Mitglieder des Landesvorstandes und an die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle persönlich mit Fragen, Wünschen und Anregungen herangetreten werden. Den ganz besonderen Reiz des Landesaktiventreffens macht allerdings aus, dass dort einmalig im Jahr die Möglichkeit für einen Erfahrungsaustausch der verschiedenen Kreisverbände untereinander gegeben ist. In diesem Sinne erfolgte das erste Kennenlernen am Freitagabend in Form einer Diashow, bei welcher sich jeder Kreisverband mit fünf besonders charakteristischen Dias präsentieren konnte.

Die Arbeitskreise wurden von Teilnehmern sowie Referenten als konstruktiv und gewinnbringend erlebt. Die alten „ADFC-Hasen" konnten neue Anstöße mit nach Hause nehmen und die „Neulinge" ohne Leistungsdruck einen ersten Einblick in die Vielfalt der ADFC-Welt gewinnen. Die Ergebnisse wurden gesammelt und werden in die ADFC-Arbeit für das Jahr 2002 einfließen.

Ganz besonderer Dank gilt den beiden Gastreferenten, Marc Löchner (AOK Bayern) und Marc Morgenstern (Bike and Ride GmbH), welche nicht nur den Weg nach Dinkelscherben auf sich nahmen, sondern sich ebenfalls unter Landschulheimbedingungen unter das „ADFC-Volk" mischten.

Das elektronische Fahrradparkhaus stellte Marc Morgenstern von Bike and Ride GmbH vor

Das jährliche Landesaktiventreffen als „Großveranstaltung" stellt einen der Hauptschwerpunkte der Arbeit von Landesvorstand und &endash;geschäftstelle dar - von Themenauswahl über Akquirierung der Referenten bis zur eigentlichen Durchführung vor Ort. Diese Arbeit wurde dadurch belohnt, dass wieder viele bekannte Gesichter zu sehen waren.

Der ADFC ist jedoch kein Verein, der sich um seinen Aktivennachwuchs sorgen machen muss. Dies zeigte der Umstand, dass darüber hinaus auch etliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen als neue ADFC-Aktive zum erstenmal dabei waren.

Diese konnten erleben, dass die ADFC-Arbeit trotz schweißtreibender Arbeitskreise und gedrängtem Zeitplan Spaß machen kann - zumal da auch einige „Schmankerl" und „Freizeitausgleich" geboten wurden:

Neben Schwimmbad mit Whirlpool und Turnhalle, in welchen sich die 9 kleinsten ADFC-Aktiven (0,5 bis 13 Jahre) mit den beiden Kinderbetreuerinnen - Rosi aus Landshut und Petra aus Augsburg - tummelten, darf die „Mitternachtsbrozeit", der Spaziergang zur Burgkapelle und der Diavortrag von Erik Doffek „Unbekannte Toskana" (als Anregung für die Radlsaison 2002) nicht unerwähnt bleiben.

Alles in allem eine runde Veranstaltung, welche Dank der Bezuschussung vom ADFC-Landesverband Bayern für unter DM 100,- (inkl. Übernachtung, Vollpension und Programm) angeboten werden konnte.

2002 wird statt der „Lagerfeueratmosphäre" des Landschulheimes in Dinkelscherben wieder das eher fürstliche Ambiente von Schloß Schney bei Lichtenfels das Landesaktiventreffen bereichern.

Der Termin steht auch schon fest: 29. November bis 01. Dezember 2002. Also, bitte notieren! Bis nächstes Jahr auf Schloß Schney. Martina Klotz

Infos zum elektronischen Parken

http://www.bikeandride.de

Themen vom Landesaktiventreffen

Plenum

Thema 1

Mit dem Rad zur Arbeit: Eine Aktion von AOK und ADFC Bayern

Thema 2

Nationaler Radverkehrsplan

Thema 3

Finanzen des ADFC Bayern &endash; das liebe Geld

Thema 4

Elektronisches Fahrradparken

Arbeitskreise

AK a1

Mit dem Rad zur Arbeit Informationen und Perspektiven für Kreisverbände

AK a2

Bayerischer Radverkehrsplan: Forderungen und Ansprüche des ADFC Bayern

AK a3

Codierung: Ergebnisse der Umfrage, Erfahrungsaustausch

AK a4

Radtourenkarte 1:150 000: Welche Zukunft soll sie haben?

AK b1

Oberfranken-Projekt: Aktueller Stand und Weiterentwicklung des Radroutennetzes Oberfranken

AK b2

Wollen ADFC und Rot/Grün den Radwegebau verhindern? Argumentationshilfe für Aktive vor Ort

AK b3

Was erwarten Aktive von der Landesgeschäftsstelle? Wünsche und Kritik, neue Aspekte für die weitere Zusammenarbeit

AK b4

Jugendarbeit im ADFC: Wie kann Jugendarbeit vor Ort realisiert und gefördert werden?

AK c1

Rad und Bahn: Kostenlose Fahrradmitnahme im Bayerischen Nahverkehr, aber wie?

AK c2

Die Unfallstatistik: Sie wird oft falsch wiedergegeben - Sammlung von Gegenargumenten, mögliche Gegenstrategien

AK c3

Mitgliederverwaltung: Praktische Arbeit vor Ort &endash; Probleme, Wünsche, wie "fließt" die Information?

AK c4

Internet-Einsatz in der ADFC-Arbeit: Wer nutzt wie das Internet? Erfahrungsaustausch

Zu den grün hinterlegten Arbeitskreisen gibt es im Aktivenbereich eine Dokumentation

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Arbeitsintensives Wochenende im Bett & Bike-Hotel

Die jährliche Klausur des Landesvorstands - verstärkt um Wolfgang Slama und Gabi Rust von der Landesgeschäftsstelle - fand dieses Jahr am Wochenende vom 19.10.-21.10.2001 in Gunzenhausen statt. In dem Bett & Bike Hotel "Gasthof zur Post" war zuerst der Jahresrückblick Thema. Die Liste der seit der letzten Klausur in Tutzing erfolgreich durchgeführten Aktivitäten kann sich sehen lassen: Aktiventreffen Schney, Landesversammlung München, Tourenleiterseminar, verschiedene Aktivitäten im Bereich Mountainbike, Vertretung auf Bundesebene, BR-Radltour, Radfernfahrt München - Cesenatico, Fachtagung für Verkehrsplaner, Fachtagung Kind und Gesundheit, Pilotprojekt „Mit dem Rad zur Arbeit", Bett & Bike neue Auflage, Radfahren in der Emilia - Romagna, kontinuierliche Weiterführung des Oberfrankenprojekts mit neuen Radrouten . Turnusmässig erschienen auch 2001 die ADFC-Rundschau, das ADFC-Intern und die permanent weiterentwickelte Internetseite.

Auf dieser Basis machte sich der Vorstand an die Planung der Projekte, Veranstaltungen und Tätigkeiten für das Restjahr 2001 mit dem Aktiventreffen in Dinkelscherben und das Jahr 2002 in Bezug auf die Finanz- und Personalplanung.

Zeit, das Serviceangebot für Radler im Hotel Zur Post zu testen, gab es leider nicht. Was aber die kulinarischen Genüsse betrifft, so ist sicher, dass auch ausgehungerte Radlgäste sich dort rund herum wohl fühlen werden. GR/HS


v.l.n.r.: Wolfgang Slama (LGSt.), Dietmar Habermeier, FrankWessel, Karl v. Falkenhausen, Thomas Kirchhammer, Eva Wirth, Albrecht Steindorff, Gabi Rust (LGSt.), Hubert Ströhle, Martina Klotz


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Erfolgreiche Radverkehrstagung in Füssen

Seit 1993 veranstaltet der ADFC-Landesverband Bayern mit dem Bayernforum der Friedrich-Ebert-Stiftung einmal jährlich eine Fachtagung für Radverkehrsplanung und &endash;förderung in Bayern. Ziel der mit Radverkehrsfragen befassten etwa 30 Fachleuten aus Behörden, Planungsbüros, Tourismusämtern und Agenda 21-Gruppen war in diesem Jahr am 15. und 16. Oktober die Stadt Füssen, die nicht nur für einen äußerst angenehmen Rahmen sorgte, sondern den Teilnehmern auch eine gelungene Integration des Fahrrades in die städtische Verkehrsplanung präsentieren konnte.


Über das Radverkehrsnetz der Stadt Füssen informieren sich der ADFC-Stadtplaner Romanus Scholz, Dr. Dietmar Habermeier vom ADFC Landesvorstand und die Bundestagsabgeornete Heide Mattischek (v.l.n.r.)

Aus der Sicht des Bundes schilderte zunächst Heide Mattischek, verkehrspolitische Sprecherin der bayerischen SPD im Bundestag, den Stand der Initiativen der Bundesregierung, Deutschland nach holländischem Vorbild radlerfreundlich zu gestalten. Ziel sei es, im Rahmen eines „nationalen Radverkehrsplanes" ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs zu entwickeln und umzusetzen. Diesen Gedanken nahm Dr. Dietmar Habermeier, Vorstandsmitglied des ADFC Bayern, auf, um auf die Wichtigkeit einer ähnlichen Initiative auf bayerischer Ebene hinzuweisen. Dies zeige allein schon die mangelhafte Datenlage zum Radverkehrsaufkommen, aber auch die Notwendigkeit der Koordinierung der Einzelzuständigkeiten im Sinne einer zukunftsweisenden Radverkehrsplanung in Bayern, damit die vorhandenen Potenziale zielgerichtet ausgebaut werden können.

Wie sinnvoll es ist, dem Fahrrad mehr Aufmerksamkeit zu schenken, unterlegte Armin Falkenhein, Landesvorsitzender des ADFC Bayern, mit überzeugenden Daten zur gesundheitsfördernden Wirkung des Radfahrens. Hintergrundwissen und planerische Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, damit deutlich mehr Menschen das Fahrrad alltäglich nutzen. Hierzu bedarf es auch Initiativen wie der Aktion „mit dem Fahrrad Arbeit" oder das von Dr. Sylvia Franzl vorgestellte Marketingkonzept „Fahrradfreundliches München".

 

Der zweite Tag war stärker den fahrradtouristischen Themen gewidmet: Mountainbiking, Qualitätssicherung im Fahrradtourismus und die Einbindung des Radfahrens in ein Kurprogramm am Beispiel des Heilbades Bad Wörishofen rundeten das Programm ab.

Einige Beiträge sind im Internet einseh- und herunterladbar unter:

http://www.adfc-bayern.de/t_tagung_fuessen.htm

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Müssen Radfahrer absteigen?

Das Verkehrsschild „Radfahrer absteigen" sorgt bei Radfahrerinnen und Radfahrern immer wieder für Ärger und Verunsicherung. Es steht alleine oder als Zusatzschild an Baustellen, Engstellen, Brücken, vor Fußgängerüberwegen, mitunter sogar auf Radwegen. Die Beschilderung verlangt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer vor der Gefahrenstelle absteigen und das Fahrrad durch den Baustellenbereich oder auf dem Gehweg schieben. Diese wollen aber fahren und nicht schieben und weigern sich die Anordnung zu befolgen. Beim Weiterfahren bleibt ein ungutes Gefühl: Begeht man eine Ordnungswidrigkeit? Wird man von der Polizei angehalten? Führt ein Unfall zu Schadenersatzansprüchen?

 

Die Anordnung „Radfahrer absteigen" bedeutet im wörtlichen Sinne, dass sich Radfahrerinnen und Radfahrer aus dem Sattel begeben, die Füße von den Pedalen nehmen und mit beiden Beinen auf den Erdboden stellen sollen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich der Begriff „Absteigen" nur beim indirekten Abbiegen nach § 9 Abs. 2 StVO. Es dient dabei der Erfüllung der Wartepflicht vor dem Überqueren der Fahrbahn (Text: „Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert").

 

An den meisten Stellen, an denen das Schild aufgestellt wird, soll man aber nicht absteigen und warten, sondern nach dem Absteigen das Fahrrad durch die Baustelle, Engstelle, Fußgängerzone etc. schieben. Es wird ferner erwartet, dass Radfahrer den für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsraum benutzen und nicht auf der allgemeinen Fahrbahn fahren.

 

Nach der obigen Auslegung wirkt sich das Schild wie ein Radfahrverbot aus, da eine Person, die ein Fahrrad schiebt, kein Radfahrer ist, sondern ein Fußgänger, der ein Fahrzeug mitführt (§ 25 Abs. 2 StVO). Für diese Absteige- und Schiebeverpflichtung gibt es in der StVO jedoch keine Rechtsgrundlage. Radfahrer müssen nur dann schieben, wenn kein Radweg vorhanden ist und gleichzeitig das Radfahren auf der Fahrbahn verboten ist.

 

Das Schild „Radfahrer absteigen" entfaltet keine eigene rechtliche Wirkung. Es ist nur eine (überflüssige) Ergänzung anderer Verkehrszeichen, z.B. „Gehweg". Endet ein Radweg und geht in einen Gehweg über, z.B. an einer Baustelle, gilt normalerweise folgendes:

 

  • Radfahrer dürfen (nur) auf der Fahrbahn fahren (§ 2 Abs. 1 StVO)
  • Beim Einfahren auf die Fahrbahn ist der Vorrang der dort Fahrenden zu beachten (§ 10 StVO)
  • Das Radfahren auf dem Gehweg ist verboten (ein Gehweg muss nicht beschildert sein, wenn er als solcher eindeutig zu erkennen ist).
  • Fahrräder dürfen auf dem Gehweg geschoben werden, sofern dies Fußgänger nicht erheblich behindert (§ 25 Abs. 2 StVO).
  • Fährt ein Radfahrer unberechtigt auf dem Gehweg oder fährt er ohne Beachtung des Verkehrs auf die Fahrbahn, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und trägt an einem Unfall möglicherweise eine Mitschuld.
  • Die Benutzung der Fahrbahn ist nicht verboten. Wird der Radler auf der Straße angefahren, trägt er keine Mitschuld wegen falscher Fahrbahnbenutzung.
  • Absteigen muss man nur, wenn kein Radweg vorhanden und das Fahren auf der Fahrbahn mit dem Verkehrszeichen „Radfahren verboten" untersagt ist. In diesem Fall kann von der Straßenverkehrsbehörde eine benutzbare Umleitung verlangt werden.

 

Nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich für Radfahrerinnen und Radfahrer sind Baustellen, Engstellen auf Radwegen oder Brücken mit zu niedrigem Geländer, die mit dem Verkehrszeichen „Radfahrer absteigen" beschildert werden. Statt für eine ordnungsgemäße Führung des Radverkehrs mit Umleitungen, Notwegen, Anböschung von Randsteinen oder gesicherten Ableitungen auf die Fahrbahn zu sorgen, wird das Schild aufgestellt und die Radfahrer ihrem Schicksal überlassen. Während für den motorisierten Verkehr sogar befestigte Notfahrbahnen gebaut werden, müssen Radfahrer über Gehwege, Schotterwege, im Schlamm oder mitten durch den Baustellenverkehr schieben und gelegentlich sogar über schmale Bretter balancieren. Passiert wegen fehlender Vorsorge ein Unfall, wird den „unaufmerksamen" Radfahrern die Schuld in die Schuhe geschoben. Proteste werden ignoriert, Absteigen und Schieben sei schließlich nicht zuviel verlangt. Stattdessen müssen Radfahrer, die nicht absteigen, mit bösen Worten oder polizeilichen Verwarnungen rechnen.

Die Benutzung der Fahrbahn wird entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ermöglicht, sondern „vergessen" oder sogar durch Absperrungen oder unmögliche Verkehrsführungen verhindert. Wenn Radfahrer an diesen Stellen trotzdem legal auf die Fahrbahn ausweichen, werden sie von den motorisierten Verkehrsteilnehmern mit Warnzeichen oder erregten Gesten, vereinzelt auch mit drastischen Maßnahmen, auf die dem Schild zugeschriebene Absteige- und Schiebeverpflichtung hingewiesen.

Die Möglichkeit, ein Fahrrad im Gegensatz zu einem Auto problemlos zu schieben, verleitet Straßenverkehrsbehörden und Straßenbauer zu geistiger Trägheit und Sparsamkeit zu Lasten der Verkehrssicherheit. An Baustellen spart man sich Umleitungen oder Notwege und verhindert, dass Radfahrer den Verkehrsfluss „stören". Man will den Autofahrern nicht zumuten, hinter den langsamen Radlern herzutrödeln, selbst wenn sowieso nicht schneller gefahren werden darf oder kann. Da ist es bequemer, die Radler zu Fussgängern zu machen und sie über unzumutbare Wege schieben zu lassen. Diese Handlungsweise als normal und die Proteste der Radfahrer als Nörgelei angesehen. Die langjährige Übung lässt zwischenzeitlich die Kraftfahrzeugführer glauben, Radfahrer hätten kein Recht, an Baustellen oder Engstellen die Fahrbahn zu benutzen. So wird die Belästigung, Nötigung und Gefährdung der sich ordnungsgemäß auf der Fahrbahn bewegenden Radfahrer als „Verkehrserziehung" verharmlost.

Das Schild muss daher aus dem Verkehrsalltag verschwinden, damit sich die Straßenverkehrsbehörden über die Führung des Radverkehrs an den oben bemängelten Stellen mehr Gedanken machen. Das Schild hat nach Ansicht vieler im ADFC in der StVO keine Rechtsgrundlage. Da es aber unter Nr. 1012-32 im Katalog der Verkehrszeichen enthalten ist und in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet wird, gehört es zum festen Repertoire des deutschen Schilderwaldes.

Ich habe daher eine Kampagne gegen dieses Schild eingeleitet und in Ingolstadt ein Musterverfahren gegen dieses Schild begonnen. Wer hierüber Näheres erfahren möchte oder Argumente für einen Abbau des Schildes in seinem Kreisverband benötigt, kann per e-Mail eine Handreichung für den Kampf gegen dieses überflüssige Verkehrszeichen erhalten. Interessenten wenden sich bitte an:

TomKirchhammer@aol.com

Thomas Kirchhammer

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Tourenleiterseminar 2002 in Landshut - erstmals mit MTB -Teil

...gibt es am 7.10.2001 in der Fränkischen Schweiz. Gleichzeitig mit dem 2. Fränkische-Schweiz-Marathon ist die B470 östlich von Forchheim auch dieses Jahr wieder autofrei. Während des Marathons ist nur ihr östlicher Teil für Radler und Skater befahrbar, es existiert jedoch eine ausgeschilderte Radroute parallel zur Strecke. Spätestens ab 14.30 Uhr wird jedoch die gesamte Strecke von Forchheim bis nach Pottenstein und Waischenfeld autofrei sein, entlang der Strecke wird es zahlreiche Feste geben. Insbesondere zum Thema „Wasser, das blaue Gold" finden entlang der Strecke mehrere Veranstaltungen statt. Natürlich gibt es auch ADFC-Radtouren dorthin, und zwar von unseren Kreisverbänden Bayreuth, Bamberg und Forchheim. Mehr Informationen gibt es im Internet und in einem Prospekt der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz (siehe unten). Die Kreisverbände Nürnberg, Erlangen, Forchheim, Bamberg und Bayreuth haben ein Paket solcher Prospekte erhalten. Wenn Sie aus einem dieser KVs kommen, fragen Sie doch einfach mal dort nach. Nur: Der Prospekt ist ein gemeinsamer Prospekt von Marathon und autofreiem Tal, auf dem Titelbild sieht man fast nur den Marathon. Bitte davon nicht abschrecken lassen, blättern Sie einfach weiter, dann finden Sie schon die Infos zum Radeln. Was man nicht erkennt sind die ausgeschilderten Radrouten parallel zur Laufstrecke, da wollen wir im Internet eine bessere Darstellung liefern. Schauen Sie doch einmal unter folgenden Adressen:

http://www.adfc-forchheim.de

http://www.fraenkische-schweiz.com

http://www.fs-marathon.de (auf „Events" klicken) Der Prospekt der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz, kann unter Tel. 09194-797778, angefordert werden.

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Mehr Rechte beim Fahrradkauf

Ab dem 1. Januar 2002 sind Verbraucher beim Kauf besser abgesichert. Denn dann gelten europaweit neue Verbraucherschutz-Regeln. Wichtigste Neuheit: Künftig gibt es volle zwei Jahre Sicherheit beim Kauf von neuen Produkten. Bislang waren es nur sechs Monate. In dieser Zeit muss der Händler für Mängel einstehen (Gewährleistungsfrist).

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Arbeitshilfe: Sicherung von Baustellen

Wer kennt das nicht: Die Straße wird aufgerissen, der Radweg gleich mit, und schon häufen sich Beschwerden und Ärgernisse: Niemand scheint sich um die Belange der Radfahrerinnen und Radfahrer zu kümmern. Eine neue ADFC-Arbeitshilfe zeigt jetzt, welche Argumente bei den verantwortlichen Verwaltungen greifen. Bei Bauarbeiten verstoßen die Behörden und Bauunternehmern oft gegen bestehende Richtlinien. Hier können sich ADFC-Gliederungen als „Anwalt der Radfahrer" profilieren. Die ADFC-Arbeitshilfe „Baustellen" kann bei Verkehrsreferent Wilhelm Hörmann per Tel.: 0421/346 29 21 oder e-mail: verkehr@adfc.de bestellt werden. Sie ist außerdem im Internet eingestellt:

http:/www.fa-verkehr.adfc.de

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ADFC-Konfliktmanagement im Bereich Mountainbiking

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ADFC-Konfliktmanagement im Bereich Mountainbiking

Welcher Mountainbiker hat sich nicht schon über die meist dummen Unterstellungen geärgert, mit denen manch andere Interessengruppe im Freizeitbereich der Sportart Mountainbiking den Zugang zum Wald verwehren möchte. Diese Unterstellungen haben z.B. dazu geführt, dass in Baden Württemberg als erstem Bundesland eine 2-Meter Mindestbreite für das Rad fahren im Wald eingeführt wurde. In Rheinland-Pfalz hat man im vergangenen Jahr versucht, sogar 3,5 Meter festzuschreiben. Eine ausgesprochen kurzsichtige Maßnahme wäre das geworden, denn dann hätte auch ein Großteil der markierten Radwanderwege nicht mehr von Radlern befahren werden dürften. Nachdem der ADFC darauf hingewiesen hatte, war die beabsichtigte Regelung vom Tisch. Dieser Vorgang beweist, wie sehr die Problematik des Mountainbikings mit der des „normalen Radfahrens" verknüpft ist, denn auch das Radwandern findet häufig auf Waldwegen statt.

Warum ist das Mountainbiking so in Verruf geraten? Sind die Mountainbiker alle Rüpel, die ohne Rücksicht auf die Wanderer auf den Waldwegen rasen, querfeldein durch den Wald fahren und dabei die von den Jägern liebevoll hochgepäppelten Rehe erschrecken?

Natürlich nicht, und alle bisherigen Untersuchungen zum Mountainbiking belegen, dass die überwiegende Zahl der Mountainbiker ausschließlich auf bestehenden Wegen fährt, dabei Rücksicht auf Fußgänger nimmt und dass ihre Motivation neben dem sportlichen Aspekt auch den des Natur- und Landschaftsgenusses beinhaltet.

In meiner Arbeit als Vorstandsbeauftragter Mountainbike im ADFC Landesverband werde ich häufig mit beabsichtigten Restriktionen gegen das Mountainbiking konfrontiert, die ebenso häufig auf uralten Vorurteilen beruhen. Deswegen versucht der ADFC durch Vereinbarungen und freiwillige Selbstbeschränkungen dem entgegen zu wirken.

Mit der Bayerischen Staatsregierung kamen wir zu einer Übereinkunft: Im Oktober 2000 schlossen wir die „Vereinbarung zum Mountainbiking in Bayern" , die von Staatsminister Dr. Schnappauf für die Landesregierung unterzeichnet wurde. Auch das Forstministerium war am Zustandekommen beteiligt. Sinn dieser Vereinbarung ist es u. a., dass es nicht zu einseitig verhängten Sperrungen für Mountainbiker kommen soll, sondern bestehende bzw. zu erkennende Konflikte im Zusammenhang mit dem Mountainbiking möglichst vorher in Gesprächen bzw. Abstimmungsverhandlungen einvernehmlich gelöst werden sollten. Die Landesregierung war sich dabei mit den Verbänden einig, dass markierte Mountainbike-Routen in Konfliktfällen zur Lösung solcher beitragen können.

 

Um so mehr war ich verwundert, als ich in einer Verwaltungsanordnung des bayerischen Forstministeriums vom Juli 2001 las, dass man im bayerischen Staatsforst der Markierung von Mountainbike-Routen grundsätzlich nicht zustimmen wolle. Die Begründung dazu folgte auf dem Fuß: Mountainbiking sei für die anderen Erholungssuchenden im Wald gefährlich &endash; aber auch für die Mountainbiker selbst! Wenn man dem Gedanken logisch folgt, will also das Forstministerium die Mountainbiker vor sich selbst schützen.

Danke, das können wir schon selbst. Im Vergleich mit anderen Freizeitbetätigungen in freier Natur liegt das Mountainbiking in der Unfallstatistik im letzten Drittel. Selbst in der Unfallstatistik des Alpenvereines rangiert es weit hinter dem so beliebten Bergwandern.

In der Rhön schlossen wir mit dem Rhönklub „FAIRständnis in der Rhön" eine Vereinbarung zur gegenseitigen Akzeptanz und Rücksichtnahme auf den gemeinsamen Wegen. Von Anfang haben wir die darin von uns übernommenen Aufgaben sehr ernst genommen, und v. a. in Publikationen sowie durch entsprechendes Handeln das rücksichtsvolle und ökologisch korrekte Mountainbiking eingefordert. Die Rhön dürfte die Region sein, in der diese Thematik - durch den ADFC ständig forciert &endash; in der Presse am häufigsten behandelt wurde. Wer daraus schließt, dass nun das Verhältnis mit dem Rhönklub besser geworden sei, liegt falsch. Je mehr wir uns für die Verbesserung des Klimas mit den Wanderern vor Ort einsetzen, je zickiger verhält sich der Rhönklub. Leider haben wir auch kein einziges Mal von einer Aufforderung des Rhönklubs an Wanderer gehört oder gelesen, den Mountainbikern freiwillig den nötigen Platz zur Vorbeifahrt einzuräumen.

Während wir auch in der zweiten Ausbaustufe des MTB-Netzes in der Rhön die vorgesehenen Strecken mit dem Rhönklub abstimmen, markieren Rhönklub-Zweigvereine ohne Befragung des ADFC für das Radfahren geeignete Wege neu als Wanderwege. Was für den einen gilt, sollte eigentlich auch für den anderen gelten.

Sicher haben die Vereinbarungen (bis jetzt) nicht das gehalten, was wir uns von ihnen versprochen haben. Macht es dann eigentlich Sinn, weiterhin daran festzuhalten, auch wenn unsere Partner diese offensichtlich nicht so ernst nehmen wie wir? Nun, unsere freiwilligen Selbstverpflichtungen fordern von uns Mountainbikern das rücksichtsvolle Verhalten von normal denkenden und vorausschauend handelnden Menschen. Darüber hinaus in der bayerischen Vereinbarung auch die Selbstverpflichtung der Verbände, „über die Rechtslage zu informieren und an die Eigenverantwortlichkeit der Mountainbiker zu appellieren, nur die Wege zu benutzen, bei denen durch das Befahren eine Beeinträchtigung der Natur ausgeschlossen ist und auf denen Fußgängern der ihnen gebührende Vorrang auch eingeräumt werden kann." Für Verbände wie den ADFC eine Selbstverständlichkeit. Deswegen müssen wir auch weiterhin, wenn es sein muss auch einseitig, die von uns übernommenen Verpflichtungen ernst nehmen. Im Interesse der Mountainbiker und der Fußgänger.

Mit der Markierung von MTB-Routen tauchen zusätzlich Probleme mit manchen Jagdpächtern auf. Auch wenn durch deren Reviere schon vorher Mountainbiker gefahren sind, sehen sie nun eine Störung, die ihrer Meinung nach den Wert des Jagdreviers beeinträchtigt. Und wenn man aus Rücksicht auf die Wanderer andere als markierte Wanderwege als MTB-Routen ausweisen möchte, verweisen sie, m.E. nicht ganz zu Unrecht, auf den bereits für Waldbesucher vorhandenen Weg. Klar, denn ein Weg im Wald kann nicht alleine deswegen für Mountainbiker tabu sein, weil er durch ein Wanderzeichen als Wanderweg ausgewiesen ist. Er bleibt deswegen weiterhin ein in der Regel für forstwirtschaftliche Belange angelegter Weg. Natürlich müssen wir auch auf die Einwände der Jagdpächter eingehen und nach einem für alle Seiten tragbaren Kompromiss suchen.

Haben die Wandervereine durch die Anbringung von Wanderzeichen auf land- oder forstwirtschaftlichen Wegen etwa damit das alleinige Betretungsrecht für ihre Klientel? Kaum, denn die Wege in der freien Natur sind für alle da (Ausnahmen gelten für Pfade). Dass man auf den auch zum Fahrrad fahren geeigneten mit einem Mountainbike fährt, ist ein Recht, das so im Bayerischen Naturschutzgesetz steht (in ähnlichen Formulierungen steht dies auch in anderen Ländergesetzen). Doch schreiben diese Gesetze auch vor, dass den Fußgängern der Vorrang einzuräumen ist. Das heißt: Rücksichtnahme auf die Fußgänger ist für Radwanderer und Mountainbiker bei ihren Touren ein wichtiges Gebot. Anderseits haben Fußgänger nicht das Recht, Radfahrern den Weg zu versperren. Denn dann müssen die ausweichen, eventuell den Weg verlassen und das ist wiederum nicht gut für die am Wegesrand lebenden Kleintiere.

Auch viele Forstämter, Naturschutzbehörden und &endash;verbände haben mittlerweile erkannt, dass das Mountain-biking fast ausschließlich auf vorhandenen Wegen stattfindet. Und wo es zu Konflikten im Naturschutzbereich oder mit den forstlichen Aufgaben kommt, ist eine Lenkung der Mountainbiker durch markierte Routen das geeignete Mittel, diese zu lösen. Dies haben wir im Biosphärenreservat Rhön beispielhaft aufgezeigt. Hier ging es vor allem darum, Ruheräume für die Natur zu schaffen. Indem die markierten Mountainbike-Routen nun manche Gebiete meiden, wurden die Vorgaben der Naturschutzbehörden erfüllt.

Wenn auch die Verhandlungen mit den anderen Interessenverbänden und den Behörden oft langwierig und z.T. unerfreulich sind, erfüllt der ADFC damit die freiwillig übernommenen Verpflichtungen. Es ist jedoch von den Vertretern der anderen Interessensverbände zu erwarten, dass sie sich ebenso wie wir ernsthaft mit der gemeinsamen Problematik befassen, dabei auch z.B. die dazu vorliegenden Untersuchungen zur Kenntnis nehmen und Einzelfälle nicht pauschalisieren. Wer dies nicht tut, kann kein ernsthafter Verhandlungspartner sein.

Der ADFC hat mehrfach durch sein Handeln die Bereitschaft deutlich gemacht, zur Lösung bzw. Vermeidung von Konflikten beizutragen. Mit jeder weiteren freiwilligen Vereinbarung, mit jeder Zustimmung zu vernünftigen Lenkungsmaßnahmen aus Naturschutzgründen, mit jeder Mitarbeit zur Besucherlenkung in touristischen Schwerpunkten verbessern wir die Bedingungen zum Mountainbiking in Deutschland und tragen gleichzeitig zu seiner Imageverbesserung bei.

Zur Person: Jochen Heinke ist Vorstandsbeauftragter im ADFC Landesverband Bayern für den Bereich Mountainbiking und Mitautor des ADFC-Leitfaden Mountainbiking. In der Bayerischen Rhön gestaltete er maßgeblich ein Mountainbike-Routennetz, das die Mountainbiker auf mehr als 400 km markierten Routen durch die schönsten Landschaften der Rhön führt.

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den ADFC Geschäftsstellen bzw. im ADFC Leitfaden Mountainbiking, erhältlich für Euro 12,75 zzgl. Versandspesen bei der ADFC Bundesgeschäftsstelle in Bremen.

Jochen Heinke

http://www.adfc-bayern.de/a_mtb.htm

http://www.rhoenline.de/aktiv/aktiv_bike.html

Übersichtskarte
"Mountainbike-Routen im Gebiet der Hohen Rhön" unter:

http://www.rhoenline.de/aktiv/aktiv_bike_map.html

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Über den Durst getrunken...

„Wir fahren mit dem Fahrrad, da kann man wenigstens was trinken ...",

 

so oder so ähnlich hört man es öfter. Aber Vorsicht! Ganz so einfach ist es nicht (es gibt bessere Argumente für's Fahrrad fahren).

 

Deshalb in aller Kürze das Wichtigste zum Thema Alkohol und Fahrrad:

 

Teil 1 - Strafrecht

Wichtig zu wissen: Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann auch mit dem Fahrrad begangen werden, nicht nur mit Kraftfahrzeugen. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze hierfür gibt es nicht. Ist der/die Fahrradfahrer/in verkehrsauffällig geworden, kann die Ordnungswidrigkeitengrenze für Kraftfahrzeuge von 0,5 Promille auch für Radfahrer/innen herangezogen werden, hat er/sie sogar einen Unfall verursacht, so ist auch hier - wie bei Kraftfahrzeugen - die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer/innen hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen 1,1 Promille). Einzelne Gerichte haben auch schon 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit ausreichen lassen. Werden durch die Unfähigkeit, das Rad sicher zu führen, Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von einigem Wert gefährdet, droht gar die Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Schreiber

Tel. 089/ 41 90 15 61

e-mail: RA.OliverSchreiber@gmx.de

 

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Radwegebenutzungspflicht ist unzulässig

Verwaltungsgericht Hamburg gibt Radfahrer Recht

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in dem vom ADFC unterstützten Musterprozess gegen die Radwegebenutzungspflicht dem Kläger Recht gegeben: Der Zustand des Radweges in der Eppendorfer Landstraße in Hamburg rechtfertigt nicht die Verpflichtung, diesen benutzen zu müssen. Der ADFC unterstützt seit drei Jahren mehrere Radler, die sich gegen die fast flächendeckende Anordnung der Radwegebenutzungspflicht in Hamburg wehren. Hintergrund der Verfahren ist die Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung.

Kontakt: Stefan Warda, Tel.: 040/3193891 oder 0171/4855193.

Ausführliche Presseinformation unter

http://www.hamburg.adfc.de

 

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Achtung

Für den Nachweis einer Spende beim Finanzamt erkennt das Finanzamt ab 2002 eine Spende bis 100 Euro (nicht wie in der Rundschau gedruckt 51 Euro) nur mit dem Zahlungsbeleg als Sonderausgabe an.


Spendenaufruf

Wie auch im vergangenen Jahr bittet der ADFC-Landesverband für 2002 um Spenden für die Durchführung von Aktionen gemäß den Zielen der Satzung. So konnte 2001 unter anderem von den eingegangenen Spenden die Veranstaltung "Gesundheit, Mobilität, Kinder" finanziert werden. Diese Tagung war so erfolgreich, dass sogar Anfragen zu den Referaten aus dem ganzen Bundesgebiet und dem Ausland kamen. Deshalb wird in Kürze eine Zusammenfassung der wichtigsten Referate im Internet verfügbar sein und auch ein gedruckter Tagungsband wird in Erwägung gezogen. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender und die Bitte, uns auch 2002 wieder mit Spenden zu unterstützen.

Ein Überweisungsformular zugunsten des Spenden-Kontos des ADFC-Landesverbandes ist dieser ADFC-Rundschau beigelegt. Falls es in Ihrem Exemplar fehlt oder Sie lieber online oder mit eigenem Formular überweisen, hier die Konto-Nummer des Spenden-Kontos des ADFC-Bayern:

 

Stadtsparkasse München (BLZ 701 500 00)

Konto-Nr. 98229800

 

Bei Beträgen bis 100,00 Euro reicht der Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt, bei größeren Beträgen erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern Ihre Adresse mitübermittelt wurde. HS

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Wolfgang Große und Klaus Haupt (MdB)


ADFC begrüßt Vorstoß gegen Frontschutzbügel

Der ADFC begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, die lebensgefährlichen Frontschutzbügel an Geländefahrzeugen zu verbieten. Erwiesenermaßen werden auf Europas Straßen Kühe von Autos relativ selten, Kinder hingegen sehr häufig verletzt oder sogar getötet. Auch für Radfahrer erhöhen die sogenannten Bullenfänger das Verletzungsrisiko. Der ADFC fordert die Europäische Kommission auf, endlich eine europaweite Lösung des Problems der Frontschutzbügel vorzulegen. ADFC-Bundesvorsitzender Wolfgang Große: "Der ADFC fordert Autofahrer auf, die lebensgefährlichen Frontschutzbügel abzumontieren." Wer sich ein neues Fahrzeug anschafft, sollte von vornherein auf die Bügel verzichten. Der ADFC unterstützt deshalb auch die Initiative von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) und Klaus Haupt, dem Vorsitzenden der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, dass Abgeordnete des Bundestages auf die Gefahr durch Frontschutzbügel für die schwächeren Verkehrsteilnehmer hinweisen könnten.

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Doppelt so viel Geld für Radwege

Wichtiger Erfolg für den Radverkehr: Der Bundestag hat im November doppelt soviel Geld für Bau und Erhaltung von Radwegen beschlossen und dafür erstmals einen eigenen Haushaltsposten geschaffen. Im kommenden Jahr sollen 100 Millionen Euro für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen zur Verfügung stehen. Das ist doppelt soviel wie im Vorjahr. "Wir sehen das als Einstieg in den

Nationalen Radverkehrsplan, den die Bundes-gierung noch in dieser Legislaturperiode verabschieden sollte", sagte Wolfgang Große, Bundesvorsitzender des ADFC. Der ADFC macht sich für einen solchen "Nationalen Radverkehrsplan" seit Jahren stark und hatte dafür ursprünglich eine Summe von jährlich 800 Millionen Euro gefordert. Die 800 Millionen Euro seien "keine utopische Summe", findet der verkehrspolitische Sprecher von Bündis90/Die Grünen, Albert Schmidt. Immerhin bringen Länder und Kommunen schon jetzt den Löwenanteil für die bundesweite Fahrradförderung auf. Der neue Beschluss könnte nun "Ansporn für Länder und Kommunen sein, ihre Mittel ebenfalls aufzustocken."

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RagTime - oder die eierlegende WMS*

Hat sich das nicht jeder schon einmal gewünscht: Word, Excel, Powerpoint, CorelDraw und Pagemaker in einem Programm, eventuell noch mit einem Schuss Datenbank und das dann umsonst? Dieser Traum des ein oder anderen Computernutzers ist wahr geworden. Die Lösung heißt: RagTime Privat. Dieses Programm beherrscht Textverarbeitung, Tabellenkalkulation inklusive Infografik perfekt und wird bei gleichzeitiger Nutzung für Seitenlayout zum vielseitigen DTP-Programm. Dass es selbst bei den Einzeldisziplinen über die oben genannten Standardprogramme teilweise hinausgeht, ist bei einem Preis von ca. 800 Euro, der dafür bisher zu entrichten war, nicht weiter verwunderlich. Um den Bekanntheitsgrad des Programms zu heben, hat sich der Hersteller aber nun entschlossen, das Programm für die private Nutzung und für die Nutzung in gemeinnützigen Organisationen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für den Einsatz für ADFC-Zwecke kann dieses Programm also legal benutzt werden und muss nicht illegal oder halblegal von einer anderen Lizenz "abgezweigt" werden. Das Programm ist mittlerweile auf einer Menge CDs von Computerzeitschriften zu finden und kann beliebig kopiert werden. Auf welchen CDs genau findet sich mit vielen weiteren Infos zum Programm auf den Webseiten des Herstellers. Ein kleiner Wehrmutstropfen ist die für die meisten ungewohnte Bedienung und ein möglicherweise fehlendes Verständnis für das Konzept des Programms. Wer allerdings das interaktive Einführungsprogramm "Erste Schritte mit RagTime" einmal durchlaufen hat, wird sich fragen, warum er bisher eigentlich mit so umständlichen Programmen wie Word und Excel überhaupt zurecht gekommen ist. Diese sind nämlich nur deshalb Standard, weil meist eine verfügbare bessere Alternative fehlte. Mit RagTime liegt diese nun vor und fordert zum Ausprobieren auf um herauszufinden, welche Programme dieses vielseitige Programm noch ersetzen könnte. *WMS=Wollmilchsau

http://www.ragtime.de

HS

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Dienstfahrten: Radler erhalten einen Cent mehr

Bei der Umstellung der Kilometerpauschale auf Euro-Währung bekommen Radler einen Cent mehr. Für alle anderen Verkehrsmittel bleiben die Sätze laut Auto Club Europa (ACE) gleich. Wer sein Fahrrad für eine Dienstfahrt benutzt, erhält zukünftig 0,05 Euro pro Fahrtkilometer. Wird der Kraftwagen für eine Dienstreise verwendet, gibt es 0,30 Euro je Fahrtkilometer plus 0,02 Euro für jede aus beruflichen Gründen mitgenommene Person. Den Nutzern eines Motorrads oder Motorrollers stehen 0,13 Euro je Fahrtkilometer plus 0,01 Euro für jede aus beruflichen Gründen mitgenommene Person zu. Bei der Nutzung eines Moped oder Mofas gibt es zukünftig 0,08 Euro pro Fahrtkilometer.

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Übersicht landesweite Termine

Termine, die überregional und für die Langzeitplanung von Bedeutung sind:

 

716. 2.- 24.2. 2002 ADFC auf der Messe CBR in München (Halle B5, Stand Nr. 210)

 

1. März 2002 - Redaktionsschluss

Rundschau 2/2002

 

9. März 2002 - ADFC Landesversammlung in Erlangen

 

19. - 21.4.2002 - Tourenleiterseminar in Landshut

 

16. Juni 2002 - BayernTour Natur

9.3.2002 - ADFC Landesversammlung in Erlangen

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Impressum: 12. Jahrgang, Heft 1/2002, Januar-März 2002

Die ADFC-Rundschau erscheint viermal jährlich. Das Jahresabonnement kostet DM 15.00 (bei Postbezug). Für Mitglieder des ADFC Bayern ist der Preis inklusive Postversand im Mitgliedsbeitrag enthalten. Herausgeber: ADFC-Landesverband Bayern e.V. Landwehrstr. 16, 80336 München, Tel. 089/553575, Fax 089/5502458. eMail: kontakt@adfc-bayern.de Die Geschäftsstelle ist Montag-Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr regelmäßig besetzt.

Redaktionsschluß für die Ausgabe 2/2002: 1.3.2002 - Redaktionsanschrift: ADFC Bayern, Landwehrstr. 16, 80336 München, Tel. / Fax / eMail rundschau@adfc-bayern.de - Vertrieb: ADFC-Geschäftsstelle Nürnberg, Rohledererstr.13, 90419 Nürnberg, Tel. 0911/ 396132, Fax 335687 - Redaktion: Bayernteil: Hubert Ströhle, Ilse Ernst; Regionalteil Altbayern: Hubert Ströhle, Ilse Ernst; Regionalteil Franken: Dr. Ute Biegelmann, Albrecht Steindorff (V.i.S.d.P.); Regionalteil Schwaben: Mathias Meinelt, Dr. Ute Biegelmann - Titel: Farbwerk, München, Weitere Mitarbeiter: Frank Wessel [FW], Dr. Dietmar Habermeier [DH], Joachim Heinke [JH] . Titelfoto: Günther Lehnen, Regensburg; Druck: Rosa-Druck, Dietzstr. 1, 90443 Nürnberg, Tel. 0911/222088