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ADFC-Rundschau
1/2002
Bayernteil
12. Jahrgang, Heft 1/2002,
Januar-März 2002
Die ADFC-Rundschau erscheint viermal
jährlich.
Das Jahresabonnement kostet EUR 7,50 (bei Postbezug).
Für Mitglieder des ADFC Bayern ist der Preis inklusive
Postversand im Mitgliedsbeitrag enthalten. Herausgeber der
ADFC Rundschau ist der ADFC-Landesverband Bayern e.V..
Weitere Angaben im Impressum.
Bayernteil
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Altbayern im PDF-Format
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Rundschau-online
Inhaltsverzeichnis
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Geleitwort
Wegweisend mit gutem Beispiel voran
Das alte Jahr liegt schon wieder
hinter uns. Viele Wege, oft auch ganz neue, haben wir dabei
privat oder beruflich beschritten. Zu den schönsten
Wegen zählten möglicherweise die, die Sie mit dem
Fahrrad neu entdeckt haben. Gleich ob in der Nähe oder
Ferne.
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Armin Falkenhein
ADFC-Landesvorsitzender
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Wegweisend mit
gutem Beispiel voran
Landesaktiventreffen
2001 in Dinkelscherben
Arbeitsintensives
Wochenende im Bett & Bike-Hotel
Erfolgreiche
Radverkehrstagung in Füssen
Müssen
Radfahrer absteigen?
Tourenleiterseminar
2002 in Landshut - erstmals mit MTB -Teil
Mehr Rechte
beim Fahrradkauf
Arbeitshilfe:
Sicherung von Baustellen
ADFC-Konfliktmanagement
im Bereich Mountainbiking
Dienstfahrten
Über
den Durst getrunken...
Radwegebenutzungspflicht
ist unzulässig
Spendenaufruf
ADFC
begrüßt Vorstoß gegen
Frontschutzbügel
Doppelt
so viel Geld für Radwege
RagTime -
oder die eierlegende WMS
Dienstfahrten:
Radler erhalten einen Cent mehr
Termine
Impressum
ADFC-Rundschau
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Sicher haben Sie sich dafür gut
mit den ADFC Karten vorbereiten können. Bei aller
Vorbereitung, einmal auf den Sattel geschwungen, würden
wir uns nur allzu gerne einer guten Wegweisung
anvertrauen.
Obwohl es seit längerem
bundesweite Empfehlungen für praxisgerechte
Radwegweisungen gibt, die auch in Bayern von der Obersten
Baubehörde im Innenministerium zur Anwendung empfohlen
werden, ist die Realität ernüchternd. Noch immer
gibt es kleine Täfelchen, meist mit netten Symbolen
oder schnöden Nummern versehen, ohne Orts- oder
Zielangaben.
Fachleute im Tourismus und der
Verkehrsplanung wissen es längst: Eine gute Wegweisung
ist kein Luxus, sondern ein wichtiges unabdingbares Element
eines guten Radverkehrsangebotes. Der ADFC Landesverband
legt bei seinen Planungsprojekten wie in Oberfranken
besonderen Wert auf die Wegweisung. So haben wir die
Hoffnung, dass sich langsam aber sicher eine bessere
Qualität etabliert.
Sie sollten jedenfalls künftig
immer wieder bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder Ihrem
Tourismusverband auf eine gute Wegweisung drängen. Sie
würden damit unser Bemühen in diesem Punkt
unterstützen.
Noch einen wichtigen Punkt, wo mehr
Qualität und Eigenverantwortung gerade jetzt besonders
wichtig ist, möchte ich kurz erwähnen: Wer jetzt
im Winter mit dem Rad unterwegs ist, kommt schnell in die
Verlegenheit, mit Licht fahren zu müssen. Auch wenn
gute Lichtanlagen noch nicht an allen Fahrrädern
Standard sind, in den letzten Jahren sind durchaus gute
Produkte auf den Markt gekommen. Vor allem die
Diodenstandlichter hinten und vorn finde ich da sehr
nützlich. Radeln" Sie bitte als ADFC Mitglied mit
gutem Beispiel voran und fahren Sie mit Licht. Sie wissen ja
selbst, es kommt vor allem darauf an, bei den dämmrigen
und dunklen Lichtverhältnissen selbst gut gesehen zu
werden. Besonders in Bereichen, wo sich nur" Radler
oder Fußgänger bewegen, wie Parks und
Grünanlagen, sollten wir uns zu erkennen geben. Das ist
fair und schützt vor Unfällen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen
für das neue Jahr ein sicheres und unfallfreies Fahren
sowie gute Orientierung für Ihre angestrebten
Ziele!
Ihr Armin Falkenhein
ADFC-Landesvorsitzender
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Landesaktiventreffen 2001 in
Dinkelscherben
Fast 100 ADFC-Aktive aus ganz Bayern
fanden sich dieses Jahr zum sogenannten
Landesaktiventreffen" im Landrat-Dr. Wiesenthal-Haus,
dem Jugend- und Schullandheim des Landkreises Augsburg, in
Dinkelscherben ein. Dort wurden sie von Armin Falkenhein
(ADFC Landesvorsitzender ) und von Dr. Karl Vogele (Landrat
des Landkreises Augsburg) begrüßt. Dr. Vogele
&endash; selbst leidenschaftlicher Radfahrer &endash; wies
auf die Bedeutung des Fahrradtourismus im Naturpark
Westliche Wälder hin.
Das Treffen, welches einmal
jährlich &endash; quasi zum Saisonschluß" -
im Wechsel zwischen Nord- und Südbayern stattfindet,
soll nicht nur über aktuelle ADFC-Themen und Projekte
informieren sondern auch den ADFC-Aktiven für ihre
Kreisverbandsarbeit konkrete Handreichungen bieten.
Darüber hinaus kann dort an die Mitglieder des
Landesvorstandes und an die Mitarbeiter der
Landesgeschäftsstelle persönlich mit Fragen,
Wünschen und Anregungen herangetreten werden. Den ganz
besonderen Reiz des Landesaktiventreffens macht allerdings
aus, dass dort einmalig im Jahr die Möglichkeit
für einen Erfahrungsaustausch der verschiedenen
Kreisverbände untereinander gegeben ist. In diesem
Sinne erfolgte das erste Kennenlernen am Freitagabend in
Form einer Diashow, bei welcher sich jeder Kreisverband mit
fünf besonders charakteristischen Dias
präsentieren konnte.
Die Arbeitskreise wurden von
Teilnehmern sowie Referenten als konstruktiv und
gewinnbringend erlebt. Die alten ADFC-Hasen" konnten
neue Anstöße mit nach Hause nehmen und die
Neulinge" ohne Leistungsdruck einen ersten Einblick in
die Vielfalt der ADFC-Welt gewinnen. Die Ergebnisse wurden
gesammelt und werden in die ADFC-Arbeit für das Jahr
2002 einfließen.
Ganz besonderer Dank gilt den beiden
Gastreferenten, Marc Löchner (AOK Bayern) und Marc
Morgenstern (Bike and Ride GmbH), welche nicht nur den Weg
nach Dinkelscherben auf sich nahmen, sondern sich ebenfalls
unter Landschulheimbedingungen unter das ADFC-Volk"
mischten.

Das elektronische
Fahrradparkhaus stellte Marc Morgenstern von Bike and Ride
GmbH vor
Das jährliche
Landesaktiventreffen als Großveranstaltung"
stellt einen der Hauptschwerpunkte der Arbeit von
Landesvorstand und &endash;geschäftstelle dar - von
Themenauswahl über Akquirierung der Referenten bis zur
eigentlichen Durchführung vor Ort. Diese Arbeit wurde
dadurch belohnt, dass wieder viele bekannte Gesichter zu
sehen waren.
Der ADFC ist jedoch kein Verein, der
sich um seinen Aktivennachwuchs sorgen machen muss. Dies
zeigte der Umstand, dass darüber hinaus auch etliche
Teilnehmer und Teilnehmerinnen als neue ADFC-Aktive zum
erstenmal dabei waren.
Diese konnten erleben, dass die
ADFC-Arbeit trotz schweißtreibender Arbeitskreise und
gedrängtem Zeitplan Spaß machen kann - zumal da
auch einige Schmankerl" und Freizeitausgleich"
geboten wurden:
Neben Schwimmbad mit Whirlpool und
Turnhalle, in welchen sich die 9 kleinsten ADFC-Aktiven (0,5
bis 13 Jahre) mit den beiden Kinderbetreuerinnen - Rosi aus
Landshut und Petra aus Augsburg - tummelten, darf die
Mitternachtsbrozeit", der Spaziergang zur Burgkapelle
und der Diavortrag von Erik Doffek Unbekannte Toskana"
(als Anregung für die Radlsaison 2002) nicht
unerwähnt bleiben.
Alles in allem eine runde
Veranstaltung, welche Dank der Bezuschussung vom
ADFC-Landesverband Bayern für unter DM 100,- (inkl.
Übernachtung, Vollpension und Programm) angeboten
werden konnte.
2002 wird statt der
Lagerfeueratmosphäre" des Landschulheimes in
Dinkelscherben wieder das eher fürstliche Ambiente von
Schloß Schney bei Lichtenfels das Landesaktiventreffen
bereichern.
Der Termin steht auch schon fest: 29.
November bis 01. Dezember 2002. Also, bitte notieren! Bis
nächstes Jahr auf Schloß Schney. Martina
Klotz
Themen vom
Landesaktiventreffen
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Plenum
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Thema 1
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Mit dem Rad zur Arbeit: Eine
Aktion von AOK und ADFC Bayern
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Thema 2
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Nationaler
Radverkehrsplan
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Thema 3
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Finanzen des ADFC Bayern
&endash; das liebe Geld
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Thema 4
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Elektronisches
Fahrradparken
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Arbeitskreise
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AK a1
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Mit dem Rad zur Arbeit
Informationen und Perspektiven für
Kreisverbände
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AK a2
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Bayerischer Radverkehrsplan:
Forderungen und Ansprüche des ADFC
Bayern
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AK a3
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Codierung: Ergebnisse der
Umfrage, Erfahrungsaustausch
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AK a4
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Radtourenkarte 1:150 000:
Welche Zukunft soll sie haben?
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AK b1
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Oberfranken-Projekt:
Aktueller Stand und Weiterentwicklung des
Radroutennetzes Oberfranken
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AK b2
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Wollen ADFC und Rot/Grün
den Radwegebau verhindern? Argumentationshilfe
für Aktive vor Ort
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AK b3
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Was erwarten Aktive von der
Landesgeschäftsstelle? Wünsche und
Kritik, neue Aspekte für die weitere
Zusammenarbeit
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AK b4
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Jugendarbeit im ADFC: Wie
kann Jugendarbeit vor Ort realisiert und
gefördert werden?
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AK c1
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Rad und Bahn: Kostenlose
Fahrradmitnahme im Bayerischen Nahverkehr, aber
wie?
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AK c2
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Die Unfallstatistik: Sie wird
oft falsch wiedergegeben - Sammlung von
Gegenargumenten, mögliche
Gegenstrategien
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AK c3
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Mitgliederverwaltung:
Praktische Arbeit vor Ort &endash; Probleme,
Wünsche, wie "fließt" die
Information?
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AK c4
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Internet-Einsatz in der
ADFC-Arbeit: Wer nutzt wie das Internet?
Erfahrungsaustausch
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Zu den grün hinterlegten
Arbeitskreisen gibt es im Aktivenbereich
eine Dokumentation
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Arbeitsintensives Wochenende im Bett &
Bike-Hotel
Die jährliche Klausur des
Landesvorstands - verstärkt um Wolfgang Slama und Gabi
Rust von der Landesgeschäftsstelle - fand dieses Jahr
am Wochenende vom 19.10.-21.10.2001 in Gunzenhausen statt.
In dem Bett & Bike Hotel "Gasthof zur Post" war zuerst
der Jahresrückblick Thema. Die Liste der seit der
letzten Klausur in Tutzing erfolgreich durchgeführten
Aktivitäten kann sich sehen lassen: Aktiventreffen
Schney, Landesversammlung München, Tourenleiterseminar,
verschiedene Aktivitäten im Bereich Mountainbike,
Vertretung auf Bundesebene, BR-Radltour, Radfernfahrt
München - Cesenatico, Fachtagung für
Verkehrsplaner, Fachtagung Kind und Gesundheit, Pilotprojekt
Mit dem Rad zur Arbeit", Bett & Bike neue Auflage,
Radfahren in der Emilia - Romagna, kontinuierliche
Weiterführung des Oberfrankenprojekts mit neuen
Radrouten . Turnusmässig erschienen auch 2001 die
ADFC-Rundschau, das ADFC-Intern und die permanent
weiterentwickelte Internetseite.
Auf dieser Basis machte sich der
Vorstand an die Planung der Projekte, Veranstaltungen und
Tätigkeiten für das Restjahr 2001 mit dem
Aktiventreffen in Dinkelscherben und das Jahr 2002 in Bezug
auf die Finanz- und Personalplanung.
Zeit, das Serviceangebot für
Radler im Hotel Zur Post zu testen, gab es leider nicht. Was
aber die kulinarischen Genüsse betrifft, so ist sicher,
dass auch ausgehungerte Radlgäste sich dort rund herum
wohl fühlen werden. GR/HS

v.l.n.r.: Wolfgang Slama
(LGSt.), Dietmar Habermeier, FrankWessel, Karl v.
Falkenhausen, Thomas Kirchhammer, Eva Wirth, Albrecht
Steindorff, Gabi Rust (LGSt.), Hubert Ströhle, Martina
Klotz
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Erfolgreiche Radverkehrstagung in
Füssen
Seit 1993 veranstaltet der
ADFC-Landesverband Bayern mit dem Bayernforum der
Friedrich-Ebert-Stiftung einmal jährlich eine
Fachtagung für Radverkehrsplanung und
&endash;förderung in Bayern. Ziel der mit
Radverkehrsfragen befassten etwa 30 Fachleuten aus
Behörden, Planungsbüros, Tourismusämtern und
Agenda 21-Gruppen war in diesem Jahr am 15. und 16. Oktober
die Stadt Füssen, die nicht nur für einen
äußerst angenehmen Rahmen sorgte, sondern den
Teilnehmern auch eine gelungene Integration des Fahrrades in
die städtische Verkehrsplanung präsentieren
konnte.

Über das
Radverkehrsnetz der Stadt Füssen informieren sich der
ADFC-Stadtplaner Romanus Scholz, Dr. Dietmar Habermeier vom
ADFC Landesvorstand und die Bundestagsabgeornete Heide
Mattischek (v.l.n.r.)
Aus der Sicht des Bundes schilderte
zunächst Heide Mattischek, verkehrspolitische
Sprecherin der bayerischen SPD im Bundestag, den Stand der
Initiativen der Bundesregierung, Deutschland nach
holländischem Vorbild radlerfreundlich zu gestalten.
Ziel sei es, im Rahmen eines nationalen
Radverkehrsplanes" ein Bündel von Maßnahmen zur
Förderung des Radverkehrs zu entwickeln und umzusetzen.
Diesen Gedanken nahm Dr. Dietmar Habermeier,
Vorstandsmitglied des ADFC Bayern, auf, um auf die
Wichtigkeit einer ähnlichen Initiative auf bayerischer
Ebene hinzuweisen. Dies zeige allein schon die mangelhafte
Datenlage zum Radverkehrsaufkommen, aber auch die
Notwendigkeit der Koordinierung der
Einzelzuständigkeiten im Sinne einer zukunftsweisenden
Radverkehrsplanung in Bayern, damit die vorhandenen
Potenziale zielgerichtet ausgebaut werden
können.
Wie sinnvoll es ist, dem Fahrrad mehr
Aufmerksamkeit zu schenken, unterlegte Armin Falkenhein,
Landesvorsitzender des ADFC Bayern, mit überzeugenden
Daten zur gesundheitsfördernden Wirkung des Radfahrens.
Hintergrundwissen und planerische Maßnahmen reichen
jedoch nicht aus, damit deutlich mehr Menschen das Fahrrad
alltäglich nutzen. Hierzu bedarf es auch Initiativen
wie der Aktion mit dem Fahrrad Arbeit" oder das von
Dr. Sylvia Franzl vorgestellte Marketingkonzept
Fahrradfreundliches München".
Der zweite Tag war stärker den
fahrradtouristischen Themen gewidmet: Mountainbiking,
Qualitätssicherung im Fahrradtourismus und die
Einbindung des Radfahrens in ein Kurprogramm am Beispiel des
Heilbades Bad Wörishofen rundeten das Programm
ab.
Einige Beiträge sind im Internet
einseh- und herunterladbar unter:
http://www.adfc-bayern.de/t_tagung_fuessen.htm
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Müssen Radfahrer absteigen?
Das Verkehrsschild Radfahrer
absteigen" sorgt bei Radfahrerinnen und Radfahrern immer
wieder für Ärger und Verunsicherung. Es steht
alleine oder als Zusatzschild an Baustellen, Engstellen,
Brücken, vor Fußgängerüberwegen,
mitunter sogar auf Radwegen. Die Beschilderung verlangt,
dass Radfahrerinnen und Radfahrer vor der Gefahrenstelle
absteigen und das Fahrrad durch den Baustellenbereich oder
auf dem Gehweg schieben. Diese wollen aber fahren und nicht
schieben und weigern sich die Anordnung zu befolgen. Beim
Weiterfahren bleibt ein ungutes Gefühl: Begeht man eine
Ordnungswidrigkeit? Wird man von der Polizei angehalten?
Führt ein Unfall zu
Schadenersatzansprüchen?
Die Anordnung Radfahrer
absteigen" bedeutet im wörtlichen Sinne, dass sich
Radfahrerinnen und Radfahrer aus dem Sattel begeben, die
Füße von den Pedalen nehmen und mit beiden Beinen
auf den Erdboden stellen sollen. In der
Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich der Begriff
Absteigen" nur beim indirekten Abbiegen nach § 9
Abs. 2 StVO. Es dient dabei der Erfüllung der
Wartepflicht vor dem Überqueren der Fahrbahn (Text:
Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen
sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter
der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand
aus überqueren. Dabei müssen sie absteigen, wenn
es die Verkehrslage erfordert").
An den meisten Stellen, an denen das
Schild aufgestellt wird, soll man aber nicht absteigen und
warten, sondern nach dem Absteigen das Fahrrad durch die
Baustelle, Engstelle, Fußgängerzone etc.
schieben. Es wird ferner erwartet, dass Radfahrer den
für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsraum
benutzen und nicht auf der allgemeinen Fahrbahn
fahren.
Nach der obigen Auslegung wirkt sich
das Schild wie ein Radfahrverbot aus, da eine Person, die
ein Fahrrad schiebt, kein Radfahrer ist, sondern ein
Fußgänger, der ein Fahrzeug mitführt (§
25 Abs. 2 StVO). Für diese Absteige- und
Schiebeverpflichtung gibt es in der StVO jedoch keine
Rechtsgrundlage. Radfahrer müssen nur dann schieben,
wenn kein Radweg vorhanden ist und gleichzeitig das
Radfahren auf der Fahrbahn verboten ist.
Das Schild Radfahrer absteigen"
entfaltet keine eigene rechtliche Wirkung. Es ist nur eine
(überflüssige) Ergänzung anderer
Verkehrszeichen, z.B. Gehweg". Endet ein Radweg und
geht in einen Gehweg über, z.B. an einer Baustelle,
gilt normalerweise folgendes:
- Radfahrer dürfen (nur) auf
der Fahrbahn fahren (§ 2 Abs. 1 StVO)
- Beim Einfahren auf die Fahrbahn
ist der Vorrang der dort Fahrenden zu beachten (§ 10
StVO)
- Das Radfahren auf dem Gehweg ist
verboten (ein Gehweg muss nicht beschildert sein, wenn er
als solcher eindeutig zu erkennen ist).
- Fahrräder dürfen auf dem
Gehweg geschoben werden, sofern dies Fußgänger
nicht erheblich behindert (§ 25 Abs. 2
StVO).
- Fährt ein Radfahrer
unberechtigt auf dem Gehweg oder fährt er ohne
Beachtung des Verkehrs auf die Fahrbahn, begeht er eine
Ordnungswidrigkeit und trägt an einem Unfall
möglicherweise eine Mitschuld.
- Die Benutzung der Fahrbahn ist
nicht verboten. Wird der Radler auf der Straße
angefahren, trägt er keine Mitschuld wegen falscher
Fahrbahnbenutzung.
- Absteigen muss man nur, wenn kein
Radweg vorhanden und das Fahren auf der Fahrbahn mit dem
Verkehrszeichen Radfahren verboten" untersagt ist.
In diesem Fall kann von der
Straßenverkehrsbehörde eine benutzbare
Umleitung verlangt werden.
Nicht nur ärgerlich, sondern auch
gefährlich für Radfahrerinnen und Radfahrer sind
Baustellen, Engstellen auf Radwegen oder Brücken mit zu
niedrigem Geländer, die mit dem Verkehrszeichen
Radfahrer absteigen" beschildert werden. Statt
für eine ordnungsgemäße Führung des
Radverkehrs mit Umleitungen, Notwegen, Anböschung von
Randsteinen oder gesicherten Ableitungen auf die Fahrbahn zu
sorgen, wird das Schild aufgestellt und die Radfahrer ihrem
Schicksal überlassen. Während für den
motorisierten Verkehr sogar befestigte Notfahrbahnen gebaut
werden, müssen Radfahrer über Gehwege,
Schotterwege, im Schlamm oder mitten durch den
Baustellenverkehr schieben und gelegentlich sogar über
schmale Bretter balancieren. Passiert wegen fehlender
Vorsorge ein Unfall, wird den unaufmerksamen"
Radfahrern die Schuld in die Schuhe geschoben. Proteste
werden ignoriert, Absteigen und Schieben sei
schließlich nicht zuviel verlangt. Stattdessen
müssen Radfahrer, die nicht absteigen, mit bösen
Worten oder polizeilichen Verwarnungen rechnen.
Die Benutzung der Fahrbahn wird
entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht ermöglicht,
sondern vergessen" oder sogar durch Absperrungen oder
unmögliche Verkehrsführungen verhindert. Wenn
Radfahrer an diesen Stellen trotzdem legal auf die Fahrbahn
ausweichen, werden sie von den motorisierten
Verkehrsteilnehmern mit Warnzeichen oder erregten Gesten,
vereinzelt auch mit drastischen Maßnahmen, auf die dem
Schild zugeschriebene Absteige- und Schiebeverpflichtung
hingewiesen.
Die Möglichkeit, ein Fahrrad im
Gegensatz zu einem Auto problemlos zu schieben, verleitet
Straßenverkehrsbehörden und Straßenbauer zu
geistiger Trägheit und Sparsamkeit zu Lasten der
Verkehrssicherheit. An Baustellen spart man sich Umleitungen
oder Notwege und verhindert, dass Radfahrer den
Verkehrsfluss stören". Man will den Autofahrern
nicht zumuten, hinter den langsamen Radlern
herzutrödeln, selbst wenn sowieso nicht schneller
gefahren werden darf oder kann. Da ist es bequemer, die
Radler zu Fussgängern zu machen und sie über
unzumutbare Wege schieben zu lassen. Diese Handlungsweise
als normal und die Proteste der Radfahrer als Nörgelei
angesehen. Die langjährige Übung lässt
zwischenzeitlich die Kraftfahrzeugführer glauben,
Radfahrer hätten kein Recht, an Baustellen oder
Engstellen die Fahrbahn zu benutzen. So wird die
Belästigung, Nötigung und Gefährdung der sich
ordnungsgemäß auf der Fahrbahn bewegenden
Radfahrer als Verkehrserziehung"
verharmlost.
Das Schild muss daher aus dem
Verkehrsalltag verschwinden, damit sich die
Straßenverkehrsbehörden über die
Führung des Radverkehrs an den oben bemängelten
Stellen mehr Gedanken machen. Das Schild hat nach Ansicht
vieler im ADFC in der StVO keine Rechtsgrundlage. Da es aber
unter Nr. 1012-32 im Katalog der Verkehrszeichen enthalten
ist und in den Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verwendet wird,
gehört es zum festen Repertoire des deutschen
Schilderwaldes.
Ich habe daher eine Kampagne gegen
dieses Schild eingeleitet und in Ingolstadt ein
Musterverfahren gegen dieses Schild begonnen. Wer
hierüber Näheres erfahren möchte oder
Argumente für einen Abbau des Schildes in seinem
Kreisverband benötigt, kann per e-Mail eine
Handreichung für den Kampf gegen dieses
überflüssige Verkehrszeichen erhalten.
Interessenten wenden sich bitte an:
TomKirchhammer@aol.com
Thomas Kirchhammer
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Tourenleiterseminar 2002 in
Landshut - erstmals mit MTB -Teil
...gibt es am 7.10.2001 in der
Fränkischen Schweiz. Gleichzeitig mit dem 2.
Fränkische-Schweiz-Marathon ist die B470 östlich
von Forchheim auch dieses Jahr wieder autofrei. Während
des Marathons ist nur ihr östlicher Teil für
Radler und Skater befahrbar, es existiert jedoch eine
ausgeschilderte Radroute parallel zur Strecke.
Spätestens ab 14.30 Uhr wird jedoch die gesamte Strecke
von Forchheim bis nach Pottenstein und Waischenfeld autofrei
sein, entlang der Strecke wird es zahlreiche Feste geben.
Insbesondere zum Thema Wasser, das blaue Gold" finden
entlang der Strecke mehrere Veranstaltungen statt.
Natürlich gibt es auch ADFC-Radtouren dorthin, und zwar
von unseren Kreisverbänden Bayreuth, Bamberg und
Forchheim. Mehr Informationen gibt es im Internet und in
einem Prospekt der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz
(siehe unten). Die Kreisverbände Nürnberg,
Erlangen, Forchheim, Bamberg und Bayreuth haben ein Paket
solcher Prospekte erhalten. Wenn Sie aus einem dieser KVs
kommen, fragen Sie doch einfach mal dort nach. Nur: Der
Prospekt ist ein gemeinsamer Prospekt von Marathon und
autofreiem Tal, auf dem Titelbild sieht man fast nur den
Marathon. Bitte davon nicht abschrecken lassen,
blättern Sie einfach weiter, dann finden Sie schon die
Infos zum Radeln. Was man nicht erkennt sind die
ausgeschilderten Radrouten parallel zur Laufstrecke, da
wollen wir im Internet eine bessere Darstellung liefern.
Schauen Sie doch einmal unter folgenden Adressen:
http://www.adfc-forchheim.de
http://www.fraenkische-schweiz.com
http://www.fs-marathon.de
(auf Events" klicken) Der Prospekt der
Tourismuszentrale Fränkische Schweiz, kann unter Tel.
09194-797778, angefordert werden.
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Mehr Rechte beim Fahrradkauf
Ab dem 1. Januar 2002 sind Verbraucher
beim Kauf besser abgesichert. Denn dann gelten europaweit
neue Verbraucherschutz-Regeln. Wichtigste Neuheit:
Künftig gibt es volle zwei Jahre Sicherheit beim Kauf
von neuen Produkten. Bislang waren es nur sechs Monate. In
dieser Zeit muss der Händler für Mängel
einstehen (Gewährleistungsfrist).
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Arbeitshilfe: Sicherung von
Baustellen
Wer kennt das nicht: Die Straße
wird aufgerissen, der Radweg gleich mit, und schon
häufen sich Beschwerden und Ärgernisse: Niemand
scheint sich um die Belange der Radfahrerinnen und Radfahrer
zu kümmern. Eine neue ADFC-Arbeitshilfe zeigt jetzt,
welche Argumente bei den verantwortlichen Verwaltungen
greifen. Bei Bauarbeiten verstoßen die Behörden
und Bauunternehmern oft gegen bestehende Richtlinien. Hier
können sich ADFC-Gliederungen als Anwalt der
Radfahrer" profilieren. Die ADFC-Arbeitshilfe
Baustellen" kann bei Verkehrsreferent Wilhelm
Hörmann per Tel.: 0421/346 29 21 oder e-mail:
verkehr@adfc.de bestellt werden. Sie ist außerdem im
Internet eingestellt:
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ADFC-Konfliktmanagement im Bereich Mountainbiking
im PDF-Format
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ADFC-Konfliktmanagement im Bereich
Mountainbiking
Welcher Mountainbiker hat sich nicht
schon über die meist dummen Unterstellungen
geärgert, mit denen manch andere Interessengruppe im
Freizeitbereich der Sportart Mountainbiking den Zugang zum
Wald verwehren möchte. Diese Unterstellungen haben z.B.
dazu geführt, dass in Baden Württemberg als erstem
Bundesland eine 2-Meter Mindestbreite für das Rad
fahren im Wald eingeführt wurde. In Rheinland-Pfalz hat
man im vergangenen Jahr versucht, sogar 3,5 Meter
festzuschreiben. Eine ausgesprochen kurzsichtige
Maßnahme wäre das geworden, denn dann hätte
auch ein Großteil der markierten Radwanderwege nicht
mehr von Radlern befahren werden dürften. Nachdem der
ADFC darauf hingewiesen hatte, war die beabsichtigte
Regelung vom Tisch. Dieser Vorgang beweist, wie sehr die
Problematik des Mountainbikings mit der des normalen
Radfahrens" verknüpft ist, denn auch das Radwandern
findet häufig auf Waldwegen statt.
Warum ist das Mountainbiking so in
Verruf geraten? Sind die Mountainbiker alle Rüpel, die
ohne Rücksicht auf die Wanderer auf den Waldwegen
rasen, querfeldein durch den Wald fahren und dabei die von
den Jägern liebevoll hochgepäppelten Rehe
erschrecken?

Natürlich nicht, und alle
bisherigen Untersuchungen zum Mountainbiking belegen, dass
die überwiegende Zahl der Mountainbiker
ausschließlich auf bestehenden Wegen fährt, dabei
Rücksicht auf Fußgänger nimmt und dass ihre
Motivation neben dem sportlichen Aspekt auch den des Natur-
und Landschaftsgenusses beinhaltet.
In meiner Arbeit als
Vorstandsbeauftragter Mountainbike im ADFC Landesverband
werde ich häufig mit beabsichtigten Restriktionen gegen
das Mountainbiking konfrontiert, die ebenso häufig auf
uralten Vorurteilen beruhen. Deswegen versucht der ADFC
durch Vereinbarungen und freiwillige
Selbstbeschränkungen dem entgegen zu wirken.
Mit der Bayerischen Staatsregierung
kamen wir zu einer Übereinkunft: Im Oktober 2000
schlossen wir die Vereinbarung zum Mountainbiking in
Bayern" , die von Staatsminister Dr. Schnappauf für die
Landesregierung unterzeichnet wurde. Auch das
Forstministerium war am Zustandekommen beteiligt. Sinn
dieser Vereinbarung ist es u. a., dass es nicht zu einseitig
verhängten Sperrungen für Mountainbiker kommen
soll, sondern bestehende bzw. zu erkennende Konflikte im
Zusammenhang mit dem Mountainbiking möglichst vorher in
Gesprächen bzw. Abstimmungsverhandlungen einvernehmlich
gelöst werden sollten. Die Landesregierung war sich
dabei mit den Verbänden einig, dass markierte
Mountainbike-Routen in Konfliktfällen zur Lösung
solcher beitragen können.

Um so mehr war ich verwundert, als ich
in einer Verwaltungsanordnung des bayerischen
Forstministeriums vom Juli 2001 las, dass man im bayerischen
Staatsforst der Markierung von Mountainbike-Routen
grundsätzlich nicht zustimmen wolle. Die
Begründung dazu folgte auf dem Fuß:
Mountainbiking sei für die anderen Erholungssuchenden
im Wald gefährlich &endash; aber auch für die
Mountainbiker selbst! Wenn man dem Gedanken logisch folgt,
will also das Forstministerium die Mountainbiker vor sich
selbst schützen.
Danke, das können wir schon
selbst. Im Vergleich mit anderen Freizeitbetätigungen
in freier Natur liegt das Mountainbiking in der
Unfallstatistik im letzten Drittel. Selbst in der
Unfallstatistik des Alpenvereines rangiert es weit hinter
dem so beliebten Bergwandern.
In der Rhön schlossen wir mit dem
Rhönklub FAIRständnis in der Rhön" eine
Vereinbarung zur gegenseitigen Akzeptanz und
Rücksichtnahme auf den gemeinsamen Wegen. Von Anfang
haben wir die darin von uns übernommenen Aufgaben sehr
ernst genommen, und v. a. in Publikationen sowie durch
entsprechendes Handeln das rücksichtsvolle und
ökologisch korrekte Mountainbiking eingefordert. Die
Rhön dürfte die Region sein, in der diese Thematik
- durch den ADFC ständig forciert &endash; in der
Presse am häufigsten behandelt wurde. Wer daraus
schließt, dass nun das Verhältnis mit dem
Rhönklub besser geworden sei, liegt falsch. Je mehr wir
uns für die Verbesserung des Klimas mit den Wanderern
vor Ort einsetzen, je zickiger verhält sich der
Rhönklub. Leider haben wir auch kein einziges Mal von
einer Aufforderung des Rhönklubs an Wanderer
gehört oder gelesen, den Mountainbikern freiwillig den
nötigen Platz zur Vorbeifahrt einzuräumen.

Während wir auch in der zweiten
Ausbaustufe des MTB-Netzes in der Rhön die vorgesehenen
Strecken mit dem Rhönklub abstimmen, markieren
Rhönklub-Zweigvereine ohne Befragung des ADFC für
das Radfahren geeignete Wege neu als Wanderwege. Was
für den einen gilt, sollte eigentlich auch für den
anderen gelten.
Sicher haben die Vereinbarungen (bis
jetzt) nicht das gehalten, was wir uns von ihnen versprochen
haben. Macht es dann eigentlich Sinn, weiterhin daran
festzuhalten, auch wenn unsere Partner diese offensichtlich
nicht so ernst nehmen wie wir? Nun, unsere freiwilligen
Selbstverpflichtungen fordern von uns Mountainbikern das
rücksichtsvolle Verhalten von normal denkenden und
vorausschauend handelnden Menschen. Darüber hinaus in
der bayerischen Vereinbarung auch die Selbstverpflichtung
der Verbände, über die Rechtslage zu
informieren und an die Eigenverantwortlichkeit der
Mountainbiker zu appellieren, nur die Wege zu benutzen, bei
denen durch das Befahren eine Beeinträchtigung der
Natur ausgeschlossen ist und auf denen Fußgängern
der ihnen gebührende Vorrang auch eingeräumt
werden kann." Für Verbände wie den ADFC eine
Selbstverständlichkeit. Deswegen müssen wir auch
weiterhin, wenn es sein muss auch einseitig, die von uns
übernommenen Verpflichtungen ernst nehmen. Im Interesse
der Mountainbiker und der Fußgänger.
Mit der Markierung von MTB-Routen
tauchen zusätzlich Probleme mit manchen
Jagdpächtern auf. Auch wenn durch deren Reviere schon
vorher Mountainbiker gefahren sind, sehen sie nun eine
Störung, die ihrer Meinung nach den Wert des
Jagdreviers beeinträchtigt. Und wenn man aus
Rücksicht auf die Wanderer andere als markierte
Wanderwege als MTB-Routen ausweisen möchte, verweisen
sie, m.E. nicht ganz zu Unrecht, auf den bereits für
Waldbesucher vorhandenen Weg. Klar, denn ein Weg im Wald
kann nicht alleine deswegen für Mountainbiker tabu
sein, weil er durch ein Wanderzeichen als Wanderweg
ausgewiesen ist. Er bleibt deswegen weiterhin ein in der
Regel für forstwirtschaftliche Belange angelegter Weg.
Natürlich müssen wir auch auf die Einwände
der Jagdpächter eingehen und nach einem für alle
Seiten tragbaren Kompromiss suchen.
Haben die Wandervereine durch die
Anbringung von Wanderzeichen auf land- oder
forstwirtschaftlichen Wegen etwa damit das alleinige
Betretungsrecht für ihre Klientel? Kaum, denn die Wege
in der freien Natur sind für alle da (Ausnahmen gelten
für Pfade). Dass man auf den auch zum Fahrrad fahren
geeigneten mit einem Mountainbike fährt, ist ein Recht,
das so im Bayerischen Naturschutzgesetz steht (in
ähnlichen Formulierungen steht dies auch in anderen
Ländergesetzen). Doch schreiben diese Gesetze auch vor,
dass den Fußgängern der Vorrang einzuräumen
ist. Das heißt: Rücksichtnahme auf die
Fußgänger ist für Radwanderer und
Mountainbiker bei ihren Touren ein wichtiges Gebot.
Anderseits haben Fußgänger nicht das Recht,
Radfahrern den Weg zu versperren. Denn dann müssen die
ausweichen, eventuell den Weg verlassen und das ist wiederum
nicht gut für die am Wegesrand lebenden Kleintiere.
Auch viele Forstämter,
Naturschutzbehörden und &endash;verbände haben
mittlerweile erkannt, dass das Mountain-biking fast
ausschließlich auf vorhandenen Wegen stattfindet. Und
wo es zu Konflikten im Naturschutzbereich oder mit den
forstlichen Aufgaben kommt, ist eine Lenkung der
Mountainbiker durch markierte Routen das geeignete Mittel,
diese zu lösen. Dies haben wir im
Biosphärenreservat Rhön beispielhaft aufgezeigt.
Hier ging es vor allem darum, Ruheräume für die
Natur zu schaffen. Indem die markierten Mountainbike-Routen
nun manche Gebiete meiden, wurden die Vorgaben der
Naturschutzbehörden erfüllt.
Wenn auch die Verhandlungen mit den
anderen Interessenverbänden und den Behörden oft
langwierig und z.T. unerfreulich sind, erfüllt der ADFC
damit die freiwillig übernommenen Verpflichtungen. Es
ist jedoch von den Vertretern der anderen
Interessensverbände zu erwarten, dass sie sich ebenso
wie wir ernsthaft mit der gemeinsamen Problematik befassen,
dabei auch z.B. die dazu vorliegenden Untersuchungen zur
Kenntnis nehmen und Einzelfälle nicht pauschalisieren.
Wer dies nicht tut, kann kein ernsthafter
Verhandlungspartner sein.
Der ADFC hat mehrfach durch sein
Handeln die Bereitschaft deutlich gemacht, zur Lösung
bzw. Vermeidung von Konflikten beizutragen. Mit jeder
weiteren freiwilligen Vereinbarung, mit jeder Zustimmung zu
vernünftigen Lenkungsmaßnahmen aus
Naturschutzgründen, mit jeder Mitarbeit zur
Besucherlenkung in touristischen Schwerpunkten verbessern
wir die Bedingungen zum Mountainbiking in Deutschland und
tragen gleichzeitig zu seiner Imageverbesserung bei.
Zur Person: Jochen Heinke ist
Vorstandsbeauftragter im ADFC Landesverband Bayern für
den Bereich Mountainbiking und Mitautor des ADFC-Leitfaden
Mountainbiking. In der Bayerischen Rhön gestaltete er
maßgeblich ein Mountainbike-Routennetz, das die
Mountainbiker auf mehr als 400 km markierten Routen durch
die schönsten Landschaften der Rhön führt.
Weitere Informationen zum Thema gibt
es bei den ADFC Geschäftsstellen bzw. im ADFC Leitfaden
Mountainbiking, erhältlich für Euro 12,75 zzgl.
Versandspesen bei der ADFC Bundesgeschäftsstelle in
Bremen.
Jochen Heinke
http://www.adfc-bayern.de/a_mtb.htm
http://www.rhoenline.de/aktiv/aktiv_bike.html
Übersichtskarte
"Mountainbike-Routen im Gebiet der Hohen Rhön"
unter:
http://www.rhoenline.de/aktiv/aktiv_bike_map.html
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Über den Durst getrunken...
Wir fahren mit dem Fahrrad, da
kann man wenigstens was trinken ...",
so oder so ähnlich hört man
es öfter. Aber Vorsicht! Ganz so einfach ist es nicht
(es gibt bessere Argumente für's Fahrrad
fahren).
Deshalb in aller Kürze das
Wichtigste zum Thema Alkohol und Fahrrad:
Teil 1 - Strafrecht
Wichtig zu wissen: Eine
Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann auch mit dem
Fahrrad begangen werden, nicht nur mit Kraftfahrzeugen.
Voraussetzung ist, dass das Fahrrad nicht mehr sicher
geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze
hierfür gibt es nicht. Ist der/die Fahrradfahrer/in
verkehrsauffällig geworden, kann die
Ordnungswidrigkeitengrenze für Kraftfahrzeuge von 0,5
Promille auch für Radfahrer/innen herangezogen werden,
hat er/sie sogar einen Unfall verursacht, so ist auch hier -
wie bei Kraftfahrzeugen - die 0,3-Promillegrenze
ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze
für Radfahrer/innen hat der Bundesgerichtshof 1,7
Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen 1,1 Promille).
Einzelne Gerichte haben auch schon 1,5 Promille für die
absolute Fahruntüchtigkeit ausreichen lassen. Werden
durch die Unfähigkeit, das Rad sicher zu führen,
Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen
von einigem Wert gefährdet, droht gar die Verurteilung
wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c
StGB.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver
Schreiber
Tel. 089/ 41 90 15 61
e-mail: RA.OliverSchreiber@gmx.de
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Radwegebenutzungspflicht ist unzulässig
Verwaltungsgericht Hamburg gibt
Radfahrer Recht
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in
dem vom ADFC unterstützten Musterprozess gegen die
Radwegebenutzungspflicht dem Kläger Recht gegeben: Der
Zustand des Radweges in der Eppendorfer Landstraße in
Hamburg rechtfertigt nicht die Verpflichtung, diesen
benutzen zu müssen. Der ADFC unterstützt seit drei
Jahren mehrere Radler, die sich gegen die fast
flächendeckende Anordnung der Radwegebenutzungspflicht
in Hamburg wehren. Hintergrund der Verfahren ist die
Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung.
Kontakt: Stefan Warda, Tel.:
040/3193891 oder 0171/4855193.
Ausführliche Presseinformation
unter
http://www.hamburg.adfc.de
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Achtung
Für den
Nachweis einer Spende beim Finanzamt erkennt das Finanzamt
ab 2002 eine Spende bis 100 Euro (nicht wie in der Rundschau
gedruckt 51 Euro) nur mit dem Zahlungsbeleg als
Sonderausgabe an.
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Spendenaufruf
Wie auch im vergangenen Jahr bittet
der ADFC-Landesverband für 2002 um Spenden für die
Durchführung von Aktionen gemäß den Zielen
der Satzung. So konnte 2001 unter anderem von den
eingegangenen Spenden die Veranstaltung "Gesundheit,
Mobilität, Kinder" finanziert werden. Diese Tagung war
so erfolgreich, dass sogar Anfragen zu den Referaten aus dem
ganzen Bundesgebiet und dem Ausland kamen. Deshalb wird in
Kürze eine Zusammenfassung der wichtigsten Referate im
Internet verfügbar sein und auch ein gedruckter
Tagungsband wird in Erwägung gezogen. An dieser Stelle
noch einmal vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender und
die Bitte, uns auch 2002 wieder mit Spenden zu
unterstützen.
Ein Überweisungsformular
zugunsten des Spenden-Kontos des ADFC-Landesverbandes ist
dieser ADFC-Rundschau beigelegt. Falls es in Ihrem Exemplar
fehlt oder Sie lieber online oder mit eigenem Formular
überweisen, hier die Konto-Nummer des Spenden-Kontos
des ADFC-Bayern:
Stadtsparkasse München (BLZ 701
500 00)
Konto-Nr. 98229800
Bei Beträgen bis 100,00 Euro
reicht der Einzahlungsbeleg als Nachweis für das
Finanzamt, bei größeren Beträgen erhalten
Sie automatisch eine Spendenbescheinigung, sofern Ihre
Adresse mitübermittelt wurde. HS
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Wolfgang Große und
Klaus Haupt (MdB)
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ADFC begrüßt Vorstoß gegen
Frontschutzbügel
Der ADFC begrüßt den
Vorstoß der Bundesregierung, die
lebensgefährlichen Frontschutzbügel an
Geländefahrzeugen zu verbieten. Erwiesenermaßen
werden auf Europas Straßen Kühe von Autos relativ
selten, Kinder hingegen sehr häufig verletzt oder sogar
getötet. Auch für Radfahrer erhöhen die
sogenannten Bullenfänger das Verletzungsrisiko. Der
ADFC fordert die Europäische Kommission auf, endlich
eine europaweite Lösung des Problems der
Frontschutzbügel vorzulegen. ADFC-Bundesvorsitzender
Wolfgang Große: "Der ADFC fordert Autofahrer auf, die
lebensgefährlichen Frontschutzbügel
abzumontieren." Wer sich ein neues Fahrzeug anschafft,
sollte von vornherein auf die Bügel verzichten. Der
ADFC unterstützt deshalb auch die Initiative von
Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) und Klaus Haupt,
dem Vorsitzenden der Kinderkommission im Deutschen
Bundestag, dass Abgeordnete des Bundestages auf die Gefahr
durch Frontschutzbügel für die schwächeren
Verkehrsteilnehmer hinweisen könnten.
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Doppelt so viel Geld für Radwege
Wichtiger Erfolg für den
Radverkehr: Der Bundestag hat im November doppelt soviel
Geld für Bau und Erhaltung von Radwegen beschlossen und
dafür erstmals einen eigenen Haushaltsposten
geschaffen. Im kommenden Jahr sollen 100 Millionen Euro
für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen zur
Verfügung stehen. Das ist doppelt soviel wie im
Vorjahr. "Wir sehen das als Einstieg in den
Nationalen Radverkehrsplan, den die
Bundes-gierung noch in dieser Legislaturperiode
verabschieden sollte", sagte Wolfgang Große,
Bundesvorsitzender des ADFC. Der ADFC macht sich für
einen solchen "Nationalen Radverkehrsplan" seit Jahren stark
und hatte dafür ursprünglich eine Summe von
jährlich 800 Millionen Euro gefordert. Die 800
Millionen Euro seien "keine utopische Summe", findet der
verkehrspolitische Sprecher von Bündis90/Die
Grünen, Albert Schmidt. Immerhin bringen Länder
und Kommunen schon jetzt den Löwenanteil für die
bundesweite Fahrradförderung auf. Der neue Beschluss
könnte nun "Ansporn für Länder und Kommunen
sein, ihre Mittel ebenfalls aufzustocken."
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RagTime - oder die eierlegende WMS*
Hat sich das nicht jeder schon einmal
gewünscht: Word, Excel, Powerpoint, CorelDraw und
Pagemaker in einem Programm, eventuell noch mit einem Schuss
Datenbank und das dann umsonst? Dieser Traum des ein oder
anderen Computernutzers ist wahr geworden. Die Lösung
heißt: RagTime Privat. Dieses Programm beherrscht
Textverarbeitung, Tabellenkalkulation inklusive Infografik
perfekt und wird bei gleichzeitiger Nutzung für
Seitenlayout zum vielseitigen DTP-Programm. Dass es selbst
bei den Einzeldisziplinen über die oben genannten
Standardprogramme teilweise hinausgeht, ist bei einem Preis
von ca. 800 Euro, der dafür bisher zu entrichten war,
nicht weiter verwunderlich. Um den Bekanntheitsgrad des
Programms zu heben, hat sich der Hersteller aber nun
entschlossen, das Programm für die private Nutzung und
für die Nutzung in gemeinnützigen Organisationen
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für den
Einsatz für ADFC-Zwecke kann dieses Programm also legal
benutzt werden und muss nicht illegal oder halblegal von
einer anderen Lizenz "abgezweigt" werden. Das Programm ist
mittlerweile auf einer Menge CDs von Computerzeitschriften
zu finden und kann beliebig kopiert werden. Auf welchen CDs
genau findet sich mit vielen weiteren Infos zum Programm auf
den Webseiten des Herstellers. Ein kleiner Wehrmutstropfen
ist die für die meisten ungewohnte Bedienung und ein
möglicherweise fehlendes Verständnis für das
Konzept des Programms. Wer allerdings das interaktive
Einführungsprogramm "Erste Schritte mit RagTime" einmal
durchlaufen hat, wird sich fragen, warum er bisher
eigentlich mit so umständlichen Programmen wie Word und
Excel überhaupt zurecht gekommen ist. Diese sind
nämlich nur deshalb Standard, weil meist eine
verfügbare bessere Alternative fehlte. Mit RagTime
liegt diese nun vor und fordert zum Ausprobieren auf um
herauszufinden, welche Programme dieses vielseitige Programm
noch ersetzen könnte. *WMS=Wollmilchsau
http://www.ragtime.de
HS
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Dienstfahrten: Radler erhalten einen Cent mehr
Bei der Umstellung der
Kilometerpauschale auf Euro-Währung bekommen Radler
einen Cent mehr. Für alle anderen Verkehrsmittel
bleiben die Sätze laut Auto Club Europa (ACE) gleich.
Wer sein Fahrrad für eine Dienstfahrt benutzt,
erhält zukünftig 0,05 Euro pro Fahrtkilometer.
Wird der Kraftwagen für eine Dienstreise verwendet,
gibt es 0,30 Euro je Fahrtkilometer plus 0,02 Euro für
jede aus beruflichen Gründen mitgenommene Person. Den
Nutzern eines Motorrads oder Motorrollers stehen 0,13 Euro
je Fahrtkilometer plus 0,01 Euro für jede aus
beruflichen Gründen mitgenommene Person zu. Bei der
Nutzung eines Moped oder Mofas gibt es zukünftig 0,08
Euro pro Fahrtkilometer.
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Übersicht landesweite Termine
Termine, die überregional und
für die Langzeitplanung von Bedeutung sind:
716. 2.- 24.2. 2002 ADFC auf der Messe
CBR in München (Halle B5, Stand Nr. 210)
1. März 2002 -
Redaktionsschluss
Rundschau 2/2002
9. März 2002 - ADFC
Landesversammlung in Erlangen
19. - 21.4.2002 - Tourenleiterseminar
in Landshut
16. Juni 2002 - BayernTour
Natur
9.3.2002 - ADFC Landesversammlung in
Erlangen
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Impressum: 12. Jahrgang, Heft 1/2002,
Januar-März 2002
Die ADFC-Rundschau erscheint viermal
jährlich. Das Jahresabonnement kostet DM 15.00 (bei
Postbezug). Für Mitglieder des ADFC Bayern ist der
Preis inklusive Postversand im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Herausgeber: ADFC-Landesverband Bayern e.V. Landwehrstr. 16,
80336 München, Tel. 089/553575, Fax 089/5502458. eMail:
kontakt@adfc-bayern.de
Die Geschäftsstelle ist Montag-Freitag von 9.00 bis
12.30 Uhr regelmäßig besetzt.
Redaktionsschluß für die
Ausgabe 2/2002: 1.3.2002 - Redaktionsanschrift: ADFC Bayern,
Landwehrstr. 16, 80336 München, Tel. / Fax / eMail
rundschau@adfc-bayern.de
- Vertrieb: ADFC-Geschäftsstelle Nürnberg,
Rohledererstr.13, 90419 Nürnberg, Tel. 0911/ 396132,
Fax 335687 - Redaktion: Bayernteil: Hubert
Ströhle, Ilse Ernst;
Regionalteil Altbayern: Hubert Ströhle, Ilse Ernst;
Regionalteil Franken: Dr. Ute Biegelmann, Albrecht
Steindorff (V.i.S.d.P.);
Regionalteil Schwaben: Mathias Meinelt, Dr. Ute Biegelmann -
Titel: Farbwerk, München, Weitere Mitarbeiter: Frank
Wessel [FW], Dr. Dietmar Habermeier [DH],
Joachim Heinke [JH] . Titelfoto: Günther
Lehnen, Regensburg; Druck: Rosa-Druck, Dietzstr. 1, 90443
Nürnberg, Tel. 0911/222088
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