ADFC-Rundschau 2005-1

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ADFC-Rundschau 2005-1

Bayernteil

15. Jahrgang, Heft 2005-1, Januar-März 2005

Die ADFC-Rundschau erscheint viermal jährlich.
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Editorial


Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist für

unsere Lieblingsart der Mobilität sicher das

wichtigste gesetzliche Regelwerk. Außerdem

aber auch das jedermann tagaus tagein betreffende,

das im schnellsten Takt geändert

wird. „Motorkraft vor Muskelkraft"

war noch die rechtsetzende

Devise im Zeitalter, als

Pferdedroschken, Ochsen- und

Eselkarren und auch die ersten

Radlerinnen und Radler von

den neuen Erfindungen der

Herren Daimler und Benz vor

einem Jahrhundert eingeholt

und immer mehr überholt

wurden.

Die Zeiten haben sich geändert.

Der ADFC ist in nunmehr

25 Jahren zu einer respektierten

Figur im verkehrspolitischen

Lobby-Gedränge herangewachsen.

Nach der sogar mit dem Etikett „Fahrrad-

Novelle versehenen Änderung der StVO von

1997 steht nun für 2005 eine weitere an, bei

der wir - vielleicht &endash; wieder punkten können.

Der Bundesverband hat dazu dem Bundesverkehrsministerium

eine qualifizierte Stellungnahme

übermittelt. Mit der für uns ja so

wichtigen Präzision im Detail, zum Beispiel:

Keine Benutzungspflicht, aber Freigabe von

links geführten Radwegen, die flächenhafte

Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo 30-

Zonen, den (in Erlangen vor 25 Jahren eigenmächtig

eingeführten) Symbolaufkleber

„Fußgänger und Radfahrer frei" auf dem

Sackgassenzeichen und so weiter.

Der kritischste Punkt ist jetzt die vorgesehene

Aufhebung der 1997 eingeführten Mindestbreiten

Mindestbreiten

für benutzungspflichtige Radwege.

Die sollen wieder gestrichen werden, da

sich Stadtstaaten, zum Beispiel Berlin und

Hamburg, aber auch Bundesländer wie

Niedersachsen und Schleswig-Holstein - jeweils

mit ADFC-Nachhilfe &endash; darüber

belehren lassen mussten,

dass unzumutbare Benutzungspflichten

aufgehoben werden

müssen. Als Auffangposition

fordert der Bundesverband zu

Recht, dass statt dessen dann

wenigstens die in der Fachwelt

rundum anerkannten Empfehlungen

für die Errichtung von

Radverkehrsanlagen, die bekannten

ERA 1995, der Forschungsanstalt

für das Straßenund

Verkehrswesen (FGSV)

rechtsverbindlichen Charakter

bekommen müssten. Nur das

wäre dann kein Rückschritt.

Die Entscheidungen über diese für 2005 anstehenden

Neuerungen im Straßenverkehrsrecht

fallen demnächst in einer Bund-/Länderkommission.

Da hat auch die Bayerische

Staatsregierung mitzureden. Wir werden

versuchen, unseren Einfluss an der zuständigen

Stelle geltend zu machen. In Richtung:

Muskelkraft vor Motorkraft.

Einen guten, trittfrequenzhohen Start ins

Jahr 2005 wünscht Euch allen und dem

ADFC Bayern

Euer

Dietmar Habermeier

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Impressum: 15. Jahrgang, Heft 2005-1, Januar-März 2005

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Redaktionsschluß für die Ausgabe 2005-1: 1.3.2005 Redaktionsanschrift: ADFC Bayern, Landwehrstr. 16, 80336 München, - Vertrieb: ADFC-Geschäftsstelle Nürnberg, Rohledererstr.13, 90419 Nürnberg, Tel. 0911/ 396132, Fax 335687 - Redaktion: Bayernteil: Hubert Ströhle [HS] (rundschau@adfc-bayern.de); Regionalteil Altbayern: Hubert Ströhle [HS], Stefan Beckmann (rundschau-altbayern@adfc-bayern.de); Regionalteil Franken: Klaus Vogel, Dr. Ute Biegelmann, Albrecht Steindorff [AS] (V.i.S.d.P.)(rundschau-franken@adfc-bayern.de); Regionalteil Schwaben: Mathias Meinelt, Dr. Ute Biegelmann (rundschau-schwaben@adfc-bayern.de) Titelcollage: Hubert Ströhle; Druck: Rosa-Druck, Dietzstr. 1, 90443 Nürnberg, Tel. 0911/222088