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spacerAktuelles   10. Februar 2020  spacer
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Banner Ein Radgesetz für Bayern
spacer www.radgesetz-bayern.de Eine Initiative des  ADFC Bayern e.V. spacer
In dieser Ausgabe
>   Radentscheide in Bayern weiter auf Erfolgskurs
>   CSU will nun doch ein Rad-Gesetz für Bayern
>   Am 19. April Radsternfahrt in München
>   ADFC für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Liebe Unterstützer*innen von Ein Rad-Gesetz für Bayern!,

ein weiterer Radentscheid in einer bayerischen Kommune hat die erforderliche Zahl an Unterschiften erreicht und damit die erste Hürde genommen. In anderen Kommunen läuft die Umsetzung der vom jeweiligen Stadtrat übernommen Forderungen. Mehr dazu und zu anderen radverkehrspolitischen Themen ist in diesen E-Mail-Nachrichten zu finden.
Ein Archiv früherer Ausgaben ist über www.radgesetz-bayern.de/unterstuetzen zugänglich oder direkt auf www.adfc-bayern.de/rad-gesetz-mails abrufbar.

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 Foto: Radentscheid Rosenheim
Radentscheide in Bayern weiter auf Erfolgskurs

Am Donnerstag, 6. Februar hat der Radentscheid Rosenheim eine beindruckende Zahl an Unterschriften an die Oberbürgermeisterin übergeben. Insgesamt 9500 Menschen haben sich für das Bürgerbegehren ausgesprochen und ein deutliches Zeichen für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur in Rosenheim gesetzt. Zu den 6.600 Unterschriften wahlberechtigter Bürger*innen in Rosenheim selbst – erforderlich waren 2.700 – kamen weitere 2900 Unterzeichnende aus umliegenden Gemeinden und von Jugendlichen. Nun ist der Stadtrat am Zug.

Ihr Ziele bereits erreicht haben Bamberg, München, Würzburg und Regensburg. Dort hat sich der Stadtrat jeweils den mit einer überwältigenden Zahl an Unterschriften untermauerten Bürgerbehren durch Übernahme der jeweiligen Forderungen angeschlossen. Am 21. November hatte der Stadtrat Regensburg die Forderungen des dortigen Radentscheids mit großer Mehrheit übernommen. Vier Wochen zuvor waren mehr als 13.000 Unterschriften übergegeben worden – 11.300 von Regensburger Wahlberechtigten, fast doppelt soviele als die 6.000 notwendigen, der Rest unterstützende Unterschriften meist aus dem Landkreis. In München ließ der Stadtrat der Übernahme der Forderungen des Radentscheids vom Juli am 18. Dezember nun den Beschluss erster konkreter Maßnahmen folgen. An zehn Straßen mit unzureichenden oder gar keinen Radwegen sollen durchgängige Fahrradrouten eingerichtet werden. Bis 2025 sollen pro Quartal weitere zehn Straßenzüge dazukommen, damit dann wie gefordert alle 450 Kilometer Hauptverkehrsstraßen mit in der Regel 2,80 Meter, mindestens aber 2,30 Meter breiten Radwegen ausgestattet sein sollen. Auch der in einem separaten Bürgerbegehren geforderte Altstadt-Radlring soll zügig Realität werden. Bis zu 1,6 Milliarden Euro werden dafür insgesamt zur Verfügung gestellt. In allen vier Städten werden der ADFC und die Mitinitiator*innen nun genau und kritisch beobachten, wie die Umsetzung abläuft. 

Und die Bürgerbegehren zum Radverkehr in bayerischen Kommunen werden immer mehr. Mitten in der Sammlung der Unterschriften befindet sich der Radentscheid Erlangen, der Mitte Oktober gestartet ist. In Bayreuth ist diese am 31. Januar losgegangen. Nürnberg startet am Rosenmontag (24. Februar) mit dem Unterschriftensammeln und einer Pressekonferenz. Ganz neu dazugekommen sind zwei weitere Städte: In Augsburg wird aktuell noch der genaue Wortlaut der Forderungen finalisiert und rechtlich geprüft. Und auch in Freising gibt es nun ein Bürgerbegehren zum Radverkehr. Ein Drittel der bundesweit derzeit 30 Rad-Bürgerbegehren laufen damit bei uns in Bayern!

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CSU will nun doch ein Rad-Gesetz für Bayern

Auf ihrem Parteitag im Oktober 2019 hat die CSU mit großer Mehrheit einem Antrag für ein Bayerisches Rad-Gesetz zugestimmt. Die ADFC-Landesvorsitzende Bernadette Felsch erklärte dazu: „Der Beschluss kam insofern überraschend, weil die CSU unsere Forderung nach einem Rad-Gesetz für Bayern bisher abgelehnt hat. Umso mehr freuen wir uns über dieses Umdenken in der CSU. Weil fast alle anderen Landtagsparteien unsere Rad-Gesetz-Forderung bereits im Vorfeld unterstützt und teilweise sogar in ihre Wahlprogramme aufgenommen hatten, sollte dem Rad-Gesetz nun nichts mehr im Wege stehen.“ Auf Antrag des CSU-Kreisverbandes Dachau soll die Staatsregierung nun ein Bayerisches Radwege- oder Radverkehrsgesetz erarbeiten. Darin sollen die Zuständigkeiten für die Planung sowie den Bau und Unterhalt von überörtlich relevanten Radwegen sowie Radschnellwegen neu festgelegt werden. Auch die notwendigen Planungs- und Finanzierungsinstrumente sollen festgeschrieben werden. Das deckt sich mit den Vorstellungen des ADFC Bayern. Dieser kritisiert seit Anfang 2018, dass das 2017 verabschiedete Radverkehrsprogramm Bayern 2025 der Staatsregierung zwar ambitionierte Ziele für den Radverkehr in Bayern enthält, jedoch keinerlei Hinweise, mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen. Zudem fehlen für die Zielerreichung bislang die nötigen Ressourcen, also Geld und Personal.

Alle konkreten Forderungen der ADFC-Initiative Ein Rad-Gesetz für Bayern! sind auf der Aktionsseite nachzulesen und können dort unterstützt werden.

> Zur Aktionsseite www.radgesetz-bayern.de
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Am 19. April Radsternfahrt in München

Am Sonntag, 19. April 2020 gibt's wieder die Radsternfahrt in München. Der ADFC will dabei zum dritten Mal Radfahrende aus der gesamten Metropolregion München und darüber hinaus zusammenbringen. Das diesjährige Motto: #MehrPlatzFürsRad!

Über Zubringertouren aus der ganzen Metropolregion München sammeln sich die Teilnehmenden ab 12:30 Uhr an vier Startorten in München: Schloß Nymphenburg, Studentenstadt, Ostbahnhof und Westpark. Von dort starten um 13:00 Uhr vier Demozüge zum Königsplatz, wo gegen 13:45 Uhr die Auftaktkundgebung stattfindet. Mit großer Bühne, Bands und prominenten Gästen will der ADFC dort die Forderung nach besserer Radinfrastruktur in München und dem Umland bekräftigen. Danach geht es in einer gemeinsamen Runde in familinienfreundlichem Tempo durch die Stadt. Alle Details zum Ablauf gibt es rechtzeitig unter dem Link unten.

Das ehrgeizige Ziel 2020: die 15.000 Radler*innen vom letzten Jahr zu toppen! Dafür braucht es auch Ihre Unterstützung!

  • Informieren Sie Familie, Freund*innen, Bekannte und Arbeits-/Studienkolleg*innen über die Sternfahrt
  • Teilen Sie die Veranstaltung und ADFC-Beiträge darüber auf Facebook, Twitter & Co.
  • Spenden Sie: ADFC München, Stichwort Sternfahrt, IBAN: DE62 7015 0000 0904 1577 81
  • Sind Sie bereit, als Ordner*in oder anderswie mizuhelfen? Dann tragen Sie sich bitte unter www.adfc-muenchen.de/sternfahrt-helfer ein. Danke :)

Wir freuen uns auf Sie, denn nur gemeinsam sind wir stark! Beteiligen Sie sich am Erfolg!

> www.adfc-muenchen.de/sternfahrt
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ADFC für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Im Zuge der Diskussion um eine bessere Radinfrastruktur scheint sich rücksichtsloses Verhalten auf den Straßen zu mehren. So wurde beispielweise ein Münchner Familienvater, der mit zwei Kindern in einem Fahrradanhänger unterwegs war, in einer engen Fahrradstraße von einer PKW-Fahrerin in einem gefährlichen Überholmanöver derart eng geschnitten, dass er scharf bremsen musste und stürzte. Den Kindern im Anhänger passierte nur mit viel Glück nichts Gravierenderes. Die Autofahrerin entfernte sich vom Unfallort, konnte anhand des Nummernschilds jedoch ermittelt werden. Gegenüber der Polizei gab sie an, sie habe im Rückspiegel gesehen, dass der Vater gestürzt sei und habe sich darüber gefreut. Schließlich habe ihr der Radfahrer kurz zuvor – angeblich – die Vorfahrt genommen. Obwohl der Familienvater Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstattete, wurde das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Es sei kein nennenswerter Schaden entstanden und nicht nachweisbar, dass der Radfahrer nicht durch eigenes Verschulden gestürzt sei. Nach Ansicht des ADFC hätte eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315c StGB) mehr Aussicht auf Erfolg gehabt. Der ADFC rät dazu, sich vor Erstattung einer Anzeige rechtlichen Rat einzuholen. Für Mitglieder ist die Rechtsberatung des ADFC kostenlos. Im geschilderten Fall wurde das Verfahren nach Widerspruch gegen die Einstellung übrigens wieder aufgenommen und der ADFC wird den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen.

Generell wünscht sich der ADFC deutlich mehr gegenseitige Rücksichtnahme von allen Verkehrsteilnehmenden und eine Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und Gerichten. Dazu ADFC-Landesvoritzende Bernadette Felsch: "Wer sich rücksichtslos verhält und im Straßenverkehr andere gefährdet, muss dafür belangt werden. Erst recht, wenn Absicht im Spiel ist. Dazu zählt auch, dass Regelverstöße, wie Radwegparken und absichtlich enges Überholen nicht einfach geduldet werden."

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Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Aktuelles 10. Februar 2020
Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Landesverband Bayern e.V.,
Kardinal-Döpfner-Straße 8, 80333 München, Telefon: 089 - 909 00 25-0, Fax: 089 - 909 00 25-25,
E-Mail: kontakt@radgesetz-bayern.de www.radgesetz-bayern.de
Redaktion und Gestaltung: Traudl Schröder, PTS|Text Medien-Service, München, www.ptstext.de

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