StVO-Änderung: ADFC Bundesverband kritisiert kommunale Spitzenverbände

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Der ADFC hat die Stellungnahme der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) scharf kritisiert. In dem Schreiben, das dem ADFC vorliegt, fordern die Verbände, Radwege nicht wie bisher nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch zur Verbesserung des Verkehrsablaufs als benutzungspflichtig kennzeichnen zu dürfen.

Aus Sicht der Bundesvereinigung, der unter anderem der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund angehören, fehlt es im Änderungsentwurf zur StVO „an einer Ermächtigung, die Radwegebenutzungspflicht dort anzuordnen, wo es für den Verkehrsablauf nachweislich zwingend erforderlich ist“, so der Wortlaut des Schreibens.

Der stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Ludger Koopmann widerspricht in einem Brief an die kommunalen Spitzenverbände dieser Haltung: Die Verbände erweckten den Anschein, als gehörten Radfahrer für sie nicht zum Verkehr im Sinne des „Verkehrsablaufs“. „Damit argumentiert die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände einseitig für die autogerechte Stadt und nimmt eine Haltung von Vorgestern ein“, so Koopmann.

Die kommunalen Spitzenverbände sprechen sich in ihrer Stellungnahme auch mit Verweis auf Sicherheitserwägungen für die Benutzungspflicht von Radwegen aus. Für Koopmann völlig unverständlich: Zahlreiche Studien belegten, dass die Trennung von Rad- und Autoverkehr gerade nicht für mehr Sicherheit sorgt. Die Verbände geben sich in ihrem Schreiben davon aber unbeeindruckt: „Eine Radwegebenutzungspflicht allein zur Trennung von motor- und muskelgetriebenen Fahrzeugen im Interesse der Verkehrssicherheit sollte auch ohne besondere Gefährdungslage angeordnet werden dürfen", so die Forderung.

Damit bezieht sich die Bundesvereinigung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht, nach dem Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Das Gericht hatte damit die seit 1998 gültige Rechtslage bestätigt, nach der Radfahrer im Regelfall auf die Fahrbahn gehören.

Koopmann schlussfolgert: „Mit Ihrer Forderung, die Radwegebenutzungspflicht leichter anordnen zu können, würde die Radverkehrsförderung auf den Stand vor 1997 zurückfallen. Die Kommunen, die den Radfahrern schon bisher keine brauchbaren Wege zur Verfügung gestellt haben, würden in ihrem Fehlverhalten noch bestärkt.“

Mit ihrer ausschließlich autofreundlichen Position vertrete die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände offensichtlich nicht ihre Mitgliedsverbände und deren Einzelmitglieder. So seien Bremen, Münster, München und Berlin Beispiele für Städte, in denen eine deutlich innovativere Verkehrspolitik umgesetzt werde, so Koopmann.

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