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spacerAktuelles   3. Juli 2018  spacer
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Banner Ein Radgesetz für Bayern
spacer www.radgesetz-bayern.de Eine Initiative des  ADFC Bayern e.V. spacer
In dieser Ausgabe
>   Was König Ludwig II. mit dem Rad-Gesetz zu tun hat
>   Radlnacht am 7. Juli in München
>   Bamberg zeigt Flagge
>   Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Die Forderungen

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer von Ein Rad-Gesetz für Bayern!,

dies ist die erste Ausgabe der E-Mail-Nachrichten mit Aktuellem zu dieser Initative des ADFC Bayern. Ab sofort informieren diese alle paar Wochen über aktuelle Entwicklung und Aktionen.

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Was König Ludwig II. mit dem Rad-Gesetz zu tun hat

Ende April ist die Initiative Ein Rad-Gesetz für Bayern! bei der großen ADFC-Radsternfahrt erfolgreich gestartet. Bei strahlendem Sonnenschein und bester Stimmung radelten am 22. April rund 5.000 Teilnehmende aus mehr als 60 Gemeinden durch München. Am Sammelpunkt der Zubringertouren, dem Königsplatz, begrüßte König Ludwig II. die Massen und führte dann in seiner Radl-Kutsche die Fahrraddemonstration zum Olympiapark an. Mit der Verlesung seines königlichen Velo-Gesetzes von 1880 bekannte sich der Kini auf der Hauptbühne des Radl-Festivals SattelFest als Unterstützer der Initiative Ein Rad-Gesetz für Bayern!. Zusammen mit den Teilnehmern der nachfolgenden Podiumsdiskussion zog er sich danach Schwimmflügel an. „Die Schwimmflügel stehen für das Ziel, nicht wie er unterzugehen, sondern als Radfahrende im Verkehr gleichberechtigt mitzuschwimmen“, erläuterte Bernadette Felsch, Landesvorsitzende des ADFC. Das königliche Velo-Gesetz hatten ADFC-Historiker entdeckt ebenso wie hochinteressante Einträge des Kinis in sein Radl-Tagebuch. Nachzulesen sind diese in einem Blog, jede Woche ein neuer Auszug.

> Zum Radltagebuch des Kini
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Radlnacht am 7. Juli in München

Am Abend des 7. Juli startet wieder die Münchner Radlnacht. 15.000 sind dabei letztes Jahr entspannt und fröhlich durch die sommerliche Nacht geradelt. Dieses Großereignis ist ein Muss für Ein Rad-Gesetz für Bayern! und natürlich ist der ADFC Bayern dort mit seiner Initiative präsent. An diesem Abend radelt der ADFC Bayern in einem Schwimmflügel-Block (Schwimmflügel-Mob) im Strom mit. Je mehr Radlerinnen und Radler sich die orangen Schwimmflügel anziehen und mitradeln, um so größere Aufmerksamkeit gibt es für das Rad-Gesetz.

Radeln auch Sie mit! Je mehr Schwimmflügel, desto deutlicher ist die Botschaft für Ein Rad-Gesetz für Bayern! und eine Radverkehrswende!

Sammel-Treffpunkt: 20:00 Uhr auf der Treppe der GLYPTHOTHEK, beim ADFC-Lastenrad Jule.

Ablauf: Am Treffpunkt werden die Mitradelnden mit Schwimmflügeln und Wimpeln ausgestattet. Sobald das Startsignal erfolgt, reiht sich der Schwimmflügel-Mob in die Radler-Masse ein und versucht – insbesondere am Anfang – zusammen zu bleiben, um eine große optische Wirkung zu erzielen.

Für die organisatorische Planung wäre eine Anmeldung über folgenden Doodle-Link hilfreich. Das liefert einen Anhaltspunkt, wie viele etwa am Mob teilnehmen werden. Vielen Dank.

> Zur Radlnacht-Seite
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Bamberg zeigt Flagge

Die Bamberger haben Ende Mai Flagge für ein Rad-Gesetz für Bayern gezeigt - genauer gesagt: Schwimmflügel. Sie haben sich dafür eingesetzt, dass gute Bedingungen für Radfahrer nicht erst mühsam mit Radentscheiden erkämpft werden müssen (wie in Bamberg), sondern in allen Kommunen zur Pflicht werden. Die Schwimmflügel zeigen: Wir Radlerinnen und Radler möchten in der Verkehrsplanung nicht länger untergehen!

Christian Hader, der Initator des erfolgreichen Radentscheids Bamberg, hat die Aktion im Video festgehalten. Vielen Dank für das Video! Der ADFC Bayern freut sich über weitere Videos und Fotos für die Facebook-Seite der Initiative Ein Rad-Gesetz für Bayern!, die eine Unterstützung der Forderung zum Inhalt haben. Sagen Sie uns, warum auch Sie ein Rad-Gesetz für Bayern möchten!

> Zum Video der Bamberger Aktion
Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Die Forderungen

Im Rahmen seiner Initiative Ein Radgesetz für Bayern! hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Diese E-Mail-Nachrichten präsentieren sie nochmals im Einzelnen. Heute: Forderung 1.

Ein verbindlicher Maßnahmenplan zum Radverkehrsprogramm Bayern 2025
Die Ziele des Radverkehrsprogramms Bayern 2025 der bayerischen Staatsregierung sind erfreulich ambitioniert. Es war nicht zuletzt auf Anregung des ADFC Bayern hin erarbeitet und Anfang 2017 vorgestellt worden. Nun bedarf es der Konkretisierung. Um das Kernziel des Programms zu erreichen, den Radverkehrsanteil in Bayern bis 2025 auf 20 Prozent zu verdoppeln, braucht es einen verbindlichen Maßnahmenplan. Dieser muss darlegen, wie und mit welchen Mitteln und Schritten die gesteckten Ziele bis 2025 erreicht werden sollen. Ohne rechtliche Vorgaben bleibt es jedem Landkreis, jeder Stadt und jeder Gemeinde selbst überlassen, ob und wie sie den Radverkehr stärkt. Die Ziele des Radverkehrsprogramms können ohne konkreten Maßnahmenplan bis 2025 wohl nicht einmal annähernd erreicht werden.

> Mehr zum Radverkehrsprogamm Bayern 2025
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Wir freuen uns über jede – auch noch so kleine - Spende für Ein Rad-Gesetz für Bayern!.

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Ein Rad-Gesetz für Bayern! – Aktuelles 3. Juli 2018
Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC), Landesverband Bayern e.V.,
Kardinal-Döpfner-Straße 8, 80333 München, Telefon: 089 - 909 00 25-0, Fax: 089 - 909 00 25-25,
E-Mail: kontakt@radgesetz-bayern.de www.radgesetz-bayern.de
Redaktion und Gestaltung: Traudl Schröder, PTS|Text Medien-Service, München, www.ptstext.de

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