Ein Rad-Gesetz für Bayern! Forderung 2

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Im Rahmen seiner Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern“ hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Bis zu den Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 präsentiert der Fahrrad-Club hier seine Forderungen im Einzelnen. Heute Forderung 2:

Ein sicheres, komfortables und durchgängiges Radwegenetz in ganz Bayern

Foto: Tobias Hase

Verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen gibt es bislang nicht. Jeder Kommune bleibt selbst überlassen, ob und in welchem Umfang sie den Radverkehr fördert und ob und wie sie die Radinfrastruktur ausbaut und gestaltet. Oft entscheidet allein die Kassenlage oder der Wille der gerade amtierenden Kommunalpolitiker*innen. Das Ergebnis ist im Regelfall ein Flickenteppich aus meist zu schmalen Radfahrstreifen und Bordsteinradwegen mit großen Lücken im Radwegenetz. Damit trauen sich leider meist bestenfalls erwachsene, robuste und routinierte Radfahrende aufs Radl. Eine gute Fahrradinfrastruktur muss aber auch Einsteiger*innen zum Radfahren einladen.

Radverkehrsanlagen müssen außerdem dem wachsenden Bedarf und der zunehmenden Vielfalt durch Pedelecs, Lastenräder, Fahrradanhänger etc. angepasst werden. Mit einem Rad-Gesetz für Bayern müssen einheitlich gültige Qualitätsstandards, Regelwerke und Design-Vorgaben geschaffen werden, damit Menschen jeden Alters sicher und komfortabel Rad fahren können. Grundlage dafür sollen die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ in Verbindung mit den ADFC-Leitlinien für Radinfrastruktur sein, die der Freistaat zum verbindlichen Standard für ganz Bayern macht.

Mit über 300 km Radschnellwegen macht Holland vor, wie man mit Hilfe des Radverkehrs Staus, Lärm und Schadstoffemissionen reduzieren und Berufspendler zum Umsteigen aufs Radl bewegen kann. Diese breiten, asphaltierten und Kfz-Verkehr-freien Radverbindungen ermöglichen ein zügiges und stressfreies Radfahren. Im Vergleich zu Autostraßen sind sie auch schnell und günstig zu bauen.
Das Rad-Gesetz für Bayern muss den Bau und Ausbau von Radschnellwegen forcieren. Weil Radschnellwegverbindungen oft kommunale Grenzen überschreiten, fordern wir, dass der Freistaat Bayern die Straßenbaulast, also die Verantwortung und Finanzierung für den Bau und Unterhalt der Radschnellwege, übernimmt. Der Freistaat soll sich außerdem dafür einsetzen, dass auch im Bundesfernstraßengesetz Radschnellwegen in urbanen Räumen Vorrang vor Autobahnen und Bundesfernstraßen eingeräumt wird.

Hier gibt es alle Forderungen im Überblick.

Und was hat das mit König Ludwig zu tun?

Auch König Ludwig von Bayern war ein begeisterter Radfahrer. Als solcher plante er kurz vor seinem Tod, ein königlich-bayerisches Velo-Gesetz zu erlassen. Doch ehe das Velo-Gesetz in Kraft treten konnte, ertrank König Ludwig II. jedoch am 13. Juni 1886 unter bis heute ungeklärten Umständen im Starnberger See. Damit der Radverkehr im Verkehr nicht auch untergeht, sondern gleichberechtigt mitschwimmt, und als Zeichen der Solidarität mit dem ertrunkenen König Ludwig II. fordern wir alle Radfahrerinnen und Radfahrer auf, bis zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 Schwimmflügel beim Radfahren zu tragen.

Alle Forderungen werden auf www.radgesetz-bayern.de vorgestellt.

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