Ein Rad-Gesetz für Bayern! Forderung 4

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Im Rahmen seiner Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern“ hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Bis zu den Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 präsentiert der Fahrrad-Club hier seine Forderungen im Einzelnen. Heute Forderung 4:

Eine Verdoppelung des Budgets für die Förderung des Radverkehrs

Foto: Tobias Hase

Für den Ausbau des Radwegenetzes entlang von Staatsstraßen investierte der Freistaat Bayern von 2010 bis 2015 47 Mio. Euro und zahlte 83,6 Mio. Euro an Fördermitteln an die Kommunen aus. Das sind pro Jahr im Schnitt rund 26 Mio. Euro für den gesamten Freistaat. “Radlland Bayern“ wird man angesichts der Kosten für Straßenbaumaßnahmen so nicht. Wir fordern deshalb mindestens eine Verdoppelung auf 52 Mio. Euro pro Jahr. 
Problematisch ist aus unserer Sicht außerdem, dass Maßnahmen für den Radverkehr zu den freiwilligen kommunalen Aufgaben zählen. Das ist problematisch, weil so jede Kommune nach Kassenlage und eigenem Ermessen entscheidet, ob und wie sie Radinfrastruktur baut und pflegt und wie sie darüber hinaus den Radverkehr fördert.

Vom Bund erhalten alle Bundesländer anteilig 1,3 Milliarden Euro jährlich für den Verkehrsbereich aus dem Umsatzsteueraufkommen. Diese sogenannten Entflechtungsmittel sind die zentrale Finanzierungssäule für den ÖPNV und den kommunalen Straßenbau, einschließlich der Radverkehrsinfrastruktur. Diese Mittel sind künftig nicht mehr zweckgebunden. Um zu verhindern, dass finanzschwache Kommunen in Bayern dann beim Radverkehr streichen, ist es wichtig, dass der Freistaat Bayern ein Rad-Gesetz für Bayern erlässt, das Qualität und Leistungsumfang des kommunalen Radverkehrs regelt und Maßnahmen für die Radverkehrsförderung zur Pflicht macht. Ab 2020 muss es außerdem ein Investitionsförderprogramm für Radwege in Baulast von Freistaat und Kommunen geben.

Hier gibt es alle Forderungen im Überblick.

Und was hat das mit König Ludwig zu tun?

Auch König Ludwig von Bayern war ein begeisterter Radfahrer. Als solcher plante er kurz vor seinem Tod, ein königlich-bayerisches Velo-Gesetz zu erlassen. Doch ehe das Velo-Gesetz in Kraft treten konnte, ertrank König Ludwig II. am 13. Juni 1886 unter bis heute ungeklärten Umständen im Starnberger See. Damit der Radverkehr im Verkehr nicht auch untergeht, sondern gleichberechtigt mitschwimmt, und als Zeichen der Solidarität mit dem ertrunkenen König Ludwig II. fordern wir alle Radfahrerinnen und Radfahrer auf, bis zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 Schwimmflügel beim Radfahren zu tragen.

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